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| Kanzlei statt Cockpit |
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Er kommt aus einer Pilotenfamilie, ist aber als Einziger auf dem Boden geblieben: Der Anwalt Prof. Dr. Ronald Schmid tritt für Hinterbliebene der Opfer von Flugzeugabstürzen ein. Dabei war er selbst lange Jahre Justiziar einer Fluggesellschaft.
Die Welt kenne er ganz gut, sagt Ronald Schmid. Er hat auf Hawaii die Bucht gesehen, in der James Cook sein Leben ließ, hat Australien, Südamerika und Afrika „abgereist“, war in Japan und Indien. Zwischen China und Bali, da gebe es noch viel zu entdecken, meint Schmid, der Ferne Osten sei seine Leidenschaft, auch Tahiti würde ihn reizen. Aber nun sei es doch an der Zeit, mehr von Europa, von Deutschland zu sehen.
Auf Schmids Bücherregal in seinem Wiesbadener Arbeitszimmer starten und landen Flugzeugmodelle. Feine schwarze Linien, akkurat mit dem Lineal gezogen, spannen sich dicht an dicht über eine Weltkarte, auf der Schmid seine Reiseziele markiert hat wie eine große Airline ihr Streckennetz. Es wäre naheliegend gewesen, dass Schmid Pilot werden, dass er fliegen würde, so wie fast alle in seiner Familie, sein Vater, seine Brüder, seine Frau. Und doch ist er neben seiner Mutter der Einzige in der Familie, der am Boden geblieben ist. „Ich bin zu Hause dauernd mit luftverkehrsrechtlichen Themen konfrontiert worden“, sagt der gebürtige Oberbayer, der schon als Zehnjähriger mit dem Vater im Cockpit nach Beirut flog. Und so im Luftverkehrs- und Reiserecht das gefunden hat, was er seine Spielwiese nennt.
Schmid lehnt sich tief in die Sofakissen, legt die Arme rechts und links auf die Rückenlehne und redet drauflos. Dabei sind solche Momente des Innehaltens, der Entspannung selten im Alltag des 61-Jährigen. „Ich wechsle mehrmals täglich die Hüte“, sagt er. Dann tauscht er die Rolle des Anwalts mit jener des Reiseschiedsstellen- Schlichters oder der des Hochschullehrers, der an juristischen Kommentaren schreibt, eine Fachzeitschrift herausgibt und Studierende in Darmstadt und Dresden unterrichtet. „Der Reiz an dieser Konstellation ist für mich, die praktische Arbeit zu verquicken mit der wissenschaftlichen.“
Im Laufe seiner Karriere hat Schmid nicht nur Hüte, sondern auch die Seiten gewechselt. Nach seinem Studium in Marburg und Göttingen promovierte er 1983 in Frankfurt über „Die Arbeitsteiligkeit im modernen Luftverkehr und ihre Auswirkung auf die Haftung des Luftfrachtführers“. Er hat dann lange für eine Fluggesellschaft gearbeitet, 15 Jahre lang war er Justiziar für die deutsche Charter-Airline Aero Lloyd. Seit deren Insolvenz im Jahre 2003 vertritt er geschädigte Urlauber. Solche, die sich über Verspätungen und Umbuchungen ärgern oder mit ihrem Hotel unzufrieden sind. Aber auch jene, deren Angehörige im Urlaub den Tod fanden – etwa die Hinterbliebenen der Opfer des Concorde- Absturzes im Jahr 2000.
Einen Widerspruch zu seiner vorherigen Tätigkeit sieht er darin nicht. „Wenn ich das Gefühl habe, ein Passagier ist berechtigt verärgert, nehme ich das Mandat an.“ Das habe er auch schon als Justiziar so gelebt, sagt er. Wenn aber jemand nach dem Haar in der Suppe suche und wegen einer kleinen Kakerlake im Nachhinein den Reisepreis mindern wolle, dann sei er bei ihm an der falschen Adresse. Sein Maßstab sei die eigene Toleranzschwelle und seine Mandanten keine notorischen Nörgler. „Die meisten werden sauer gemacht.“ Von Airlines und Reiseveranstaltern, die einen Kunden nicht als Kunden behandelten, sondern abfertigten.
In solchen Fällen versucht Schmid zunächst zu vermitteln. Denn er kennt die Bedürfnisse der Touristen. Aber eben auch die Nöte und Ausreden der Fluggesellschaften. „Das Problem vieler Juristen ist, dass sie im Studium wie Gladiatoren ausgebildet werden“, sagt Schmid. „Sie verstehen das juristische Dasein als Kampf, aus dem nur einer als Sieger hervorgehen kann. Was viele nicht verstehen, ist, dass man als Jurist auch wirtschaftlich denken muss.“ Ein Gerichtsprozess, der drei Jahre lang durchgefochten werde, bringe oftmals keiner Seite Befriedigung. Für die „Reiseschiedsstelle, Schlichtungsstelle für Online-Reisen“ befriedet Schmid deshalb seit 2005 jährlich rund 200 Fälle, statt sie langwierig und kostspielig vor Gericht zu verhandeln. In diesem Zusammenhang preist er das Zuhören als verloren gegangene Kompetenz, die für einen Juristen unabdingbar sei.
In den Fällen, die er als Anwalt vertritt, ist Schmid aber auch gewillt, Druck auszuüben, wenn sich im Gespräch keine Einigung erzielen lässt. Dann zieht er vor Gericht, notfalls bis zum Bundesgerichtshof oder vor den Europäischen Gerichtshof. Er ist stolz, auf diese Weise auch schon Grundsatzurteile auf seinem Rechtsgebiet erwirkt zu haben. „Dass eine Verspätung von mehr als drei Stunden mit einer Annullierung gleichgesetzt wird, habe ich erstritten“, erzählt er. Im Reiserecht hat er erreicht, dass die Reiseveranstalter für die Einhaltung von Sicherheitsvorschriften in ihren Vertragshotels haften. Anlass für dieses wegweisende Urteil war der traurige Fall eines kleinen Jungen, der im Becken einer Wasserrutsche in ein ungesichertes Absaugrohr geraten und ertrunken ist.
Fälle wie dieser sind für den Juristen Schmid eine besonders große Herausforderung. Doch auch menschlich wirken sie nach. „Darauf bereitet einen im Studium keiner vor“, bedauert er. Und in der Reisebranche rede man erst recht nicht gern darüber, wie man sich richtig verhält, wenn einmal das eintritt, was nicht passieren darf: wenn ein Urlauber sich beim Sturz vom Balkon verletzt, wenn im Tunnel der Gletscherseilbahn Kaprun Feuer ausbricht, wenn ein Flugzeug abstürzt, wenn Menschen sterben. „Für solche Fälle muss ein Anwalt über den juristischen Sachverstand hinaus ein menschliches Einfühlungsvermögen mitbringen.“ Für Hinterbliebene, die ein sehr sensibles Gerechtigkeitsempfinden hätten, sei man als Anwalt auch eine Art Psychologe, sagt Schmid und sucht nach einem passenderen Wort, „ein seelischer Beistand“. Oftmals würden die Geschädigten aber von den Rechtsabteilungen der Versicherungen zunächst wie eine Akte behandelt, ihre Ansprüche rundweg abgewehrt. „Aber man kann das Problem eines Menschen, der einen Angehörigen verloren hat, nicht behandeln wie einen Glasbruchschaden.“
Rechtsanwalt Schmid jedenfalls hat dieses Gespür fürs Zwischenmenschliche. Redet einnehmend, flüssig, jovial, lacht und fragt interessiert zurück. Das Telefon hat in der Zwischenzeit noch zweimal geklingelt, die Arbeit hört auch am Abend nicht auf. Nicht in einem Rechtsgebiet, in dem sich die juristischen Fragen ständig ändern – durch den gesellschaftlichen Wandel und auch weil Naturkatastrophen oder Terroranschläge mittlerweile vermehrt Urlaubsziele treffen. Und nicht für Ronald Schmid, der auch noch weiterarbeiten will, wenn er einmal das Rentenalter erreicht hat. Als Praktiker und Theoretiker des Rechts, nicht als juristischer Gladiator. Und als Reisender, der die Welt kennt.
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