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| „Sportrecht ist keine exotische Disziplin“ |
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Für den Fan ist Sport einfach nur Sport, für den Sportrechtler die Berufsgrundlage. Prof. Dr. Rolf Schwartmann spricht im Interview über juristische Fragen des Fernseh- und Sponsoringrechts und erklärt, warum Stefan Raabs Wok-WM keine Sportveranstaltung ist.
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freischuss: Ist das Sportrecht eine Berufssparte mit Zukunft? Rolf Schwartmann: Natürlich, im Sport lässt sich viel Geld verdienen – nicht nur auf dem Fußballplatz, auch für Juristen: Sei es als Rechtsanwalt für Sportrecht, als Justitiar in einer Sportorganisation, in der Sportgerichtsbarkeit oder als Verwaltungsjurist in der öffentlichen Sportverwaltung. Sportrecht ist keine exotische Rechtsdisziplin mehr. Ist Sport noch Sport oder eine reine Geldmaschine? Er ist beides. Nur wer gut ist, setzt sich im Sport durch und verdient viel Geld. Zugleich ist Sport aber ein Markt wie die Popmusik. Und ob die Matadoren Lena Meyer- | Landrut oder Lukas Podolski heißen, ist egal. Fest steht: Es wird Großes geleistet und Identifikation gestiftet. Für Juristen scheint die Kommerzialisierung des Sports jedenfalls ein Segen zu sein. Arbeit ist ja immer auch ein Segen. Und dass sich aus der Kommerzialisierung Chancen für Juristen ergeben, ist klar. Der Sport ist eine große Werbeplattform, sodass man als Jurist etwa oft mit Sponsoringfragen betraut wird. Auch die Regelung der Fernsehrechte von Sportveranstaltungen hat mittlerweile eine große Bedeutung. Was macht ein Jurist da konkret? In der Fußball-Bundesliga werden die Fernsehrechte zentral durch den Ligaverband vermarktet. Juristen müssen sich da schon mal mit nationalem und internationalem Kartellrecht befassen, weil durch Exklusivrechte die Gefahr der Marktabschottung besteht. Außerdem sind Sportler oft prominent, also stellen sich persönlichkeitsrechtliche Fragen. Wie bei Lukas Podolski als „König des Löw“ ... … im satirischen WM-Tagebuch eines Radiosenders, der Podolski als Proleten inszenierte. Genau. Auch Oliver Kahn hat einst erfolgreich einen Computerspiele-Hersteller verklagt, weil der ihn als Comicfigur in einem Computerspiel darstellen wollte. Sind Sie selbst Sportfan? Ja, ich bin Fan des 1. FC Köln und gehe tapfer zu jedem Heimspiel. Ach, darum ist der Name Podolski schon zweimal gefallen. Sehen Sie als Fan im Sport ein Kulturgut, das frei zugänglich sein sollte? Es gibt in Deutschland kein Recht, das Sportveranstaltungen umfassend schützt und einem Rechtssubjekt zuordnet. Sport ist kein Eigentum, an dem ein Urheberrecht entstehen kann. Dürfen die Veranstalter dann überhaupt die Rechte daran verkaufen? Dem Veranstalter steht das Hausrecht zur medialen Verwertung zu. Und er kann sich auf Kennzeichen- und Namensrechte berufen, die ihm an Logos und Emblemen zustehen. Man denke nur an den Rechtsstreit zwischen der FIFA und Ferrero wegen der Verwendung der Marke „WM 2010“. Sind Juristen im Sport auch fest angestellt? Viele Vereine und Verbände haben eigene Rechtsabteilungen, auch Vermarktungsagenturen beschäftigen Juristen oder arbeiten mit spezialisierten Kanzleien zusammen. Das Aufgabenspektrum ist groß: Es reicht von Persönlichkeitsfragen bis zu Übertragungslizenzen für die spanische Fußballliga in Kenia. Welche Herausforderungen gibt es im Sponsoringrecht? Ein Beispiel: Bei Sportveranstaltungen finden rundfunkrechtliche Werberegelungen keine unmittelbare Anwendung, da immer die Möglichkeit bestehen muss, die Ereignisse zu übertragen. Auch dann, wenn die Veranstaltung Werbung enthält – etwa auf Trikots. Die Ausstrahlung ist dann eine Abbildung der Realität, keine Werbung im eigentlichen Sinne. Wenn aber das Sponsoring inszeniert ist, nur um die Werbewirkung zu erhöhen, ist das anders. Ich denke da an die Wok-WM. Stefan Raabs Wok-WM, bei der BPromis auf einer Bratpfanne die Eisbahn hinunterrodeln? Ist das im rechtlichen Sinne überhaupt eine Sportveranstaltung? Genau das ist der Punkt. Im Gegensatz zum Sportereignis, das unabhängig von der Fernsehübertragung stattfindet, wird die Wok-WM nur fürs Fernsehen veranstaltet. Also handelt es sich bei den Werbebanden nicht um aufgedrängte Werbung wie im Fußballstadion. Deshalb muss die Wok-WM als „Dauerwerbesendung“ gekennzeichnet werden. Sie haben einen guten Einblick in die Geldmaschinerie des Sports. Haben Sie da denn noch Freude an den Heimspielen des 1. FC Köln? Ja, viel Freude sogar. Weil der Sport ein Spiel ist und ich beim Zuschauen nicht ans Geld denke. Ich glaube, das habe ich mit Lukas Podolski gemeinsam.
Prof. Dr. Rolf Schwartmann lehrt Öffentliches und Internationales Recht an der FH Köln und ist Leiter der Kölner Forschungsstelle für Medienrecht. Er ist Autor zahlreicher Medienrechts-Lehrbücher.
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