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Das Gesetz …

Gesetze umgeben uns, sie defi nieren unseren Handlungsspielraum. Man kann sie brechen oder umgehen – wenn man sich traut. Einige Gesetze stehen in keinem Buch, und doch gelten sie. In jeder freischuss-Ausgabe behandeln wir eines davon. Heute: das Gesetz … des Urlaubs.

Warum fahren wir in den Urlaub? Na, unter anderem weil anderswo andere Gesetze herrschen. Wir sehnen uns zwar nicht unbedingt (Amsterdam- Urlauber ausgenommen) nach exotischen Paragrafen im Gesetzbuch, aber die veränderten klimatischen Gesetze sind es, die uns an Strände oder in den Regenwald locken, ungeschriebene Landesgesetze wie die Siesta in Spanien oder fremde Rituale wie etwa das Begrüßungs-Zungestrecken der Maori in Neuseeland tragen maßgeblich zu unserem Erlebnis „Urlaub“ bei. Natürlich gelten für den Urlaub selbst auch eigene Gesetze, selbst wenn er nur in Omas Apfelgarten oder auf dem Campingplatz in Dänemark stattfindet.

Das Wichtigste dabei – Urlaub muss gut sein. Wir fahren weg, weil wir uns davon positive Abwechslung versprechen, wir schreiben es zur Bekräftigung auf Postkarten und schwärmen hinterher allen davon vor, damit wir es selbst glauben: Der Urlaub war so schön. Sich einzugestehen, dass der ganze Urlaub Mist war, ist etwas, das wir uns nicht erlauben. Was wir uns stattdessen erlauben, sind gelockerte Regeln für diese 14 Tage, in  denen wir uns aus dem Alltag mit seinen festen Strukturen ausklinken.

Das äußert sich oft recht banal: Man kauft Dinge auf dem kleinen Markt, bei denen man daheim viel kritischer wäre, was den Preis und die Qualität angeht. Oder man genehmigt sich schon um fünf Uhr nachmittags einen Cocktail am Pool, zu einer Zeit also, zu der man im heimischen Café noch lang keinen Alkohol bestellen würde. Man schläft länger, flirtet hemmungsloser und zwingt sich zum Ungeheuerlichsten: Nichtstun oder Jetskifahren. Neben diesen Grundgesetzen des Urlaubs gibt es eine ganze Reihe von goldenen Regeln, die für uns im Urlaub gelten, ohne dass wir sie uns unbedingt ausgesucht hätten. Aber so ist das eben mit Gesetzen. Hier sieben goldene Einträge aus dem Urlaubsgesetzbuch:

Art.1: Die Tasche ist immer zu klein

An diesem Gesetz ist nicht die Tasche schuld, sondern der Einpackende. Irgendwas widerstrebt uns an der Vorstellung, eine nicht bis an den Rand gefüllte Tasche zum Flughafen zu tragen. Wann immer noch ein bisschen Luft ist, packen wir noch einen vierten Pullover ein, für den Fall, dass es mal kalt wird am Abend. Das Problem: Wenn die Tasche endlich zum Bersten voll ist und wir zufrieden den Reißverschluss final verzurrt haben, dann fällt uns noch etwas wirklich Wichtiges ein – zum Beispiel ein Handtuch oder eine Jacke.

Art.2: Der eigene Koffer ist am Gepäckband nie der erste

Das Warten am Gepäckband des Urlaubsflughafens ist eine Gemeinheit. Draußen tobt die spannende Fremde, drinnen tobt gar nichts, nur das leere Laufband macht flapflap und sieht sich dabei von einer hibbeligen Menschenmenge umringt. Endlich ist es so weit, und die erste Ladung Koffer schwappt vorbei. Ist der eigene dabei? Niemals, nur Fremdkoffer. Man selbst gehört immer zu der kleinen Gruppe von Passagieren, deren Koffer noch mal eine Ehrenrunde um das äußere Flughafengelände gedreht haben, bis sie endlich erscheinen.

Art.3: Der frisch gepresste Orangensaft am Frühstücksbüfett ist leer

Das Frühstücksbüfett im Hotel ist auch eines der ganz einzigartigen Urlaubssignale, weil sich nun einmal kein Mensch daheim vier Meter mit verschiedenen Müslischalen aufbaut. Ein gutes Frühstücksbüfett erkennt man daran, dass frisch gepresster Orangensaft ausgeschenkt wird. Dass es frisch gepresster Saft ist und nicht nur einfach Tütensuppe, erkennt man wiederum daran, dass die Karaffe leer ist. Um bei der nächsten Tankfüllung auch ein Glas zu erwischen, müsste man sich jetzt in Lauerstellung daneben verstecken. So ein Stress, dabei ist man doch im Urlaub!

Art.4: Man wacht von Geräuschen auf dem Hotelflur auf

Die gibt es überall, selbst im mit Samt ausgeschlagenen Hotel des Fünf-Sterneplus- Resorts. Die Geräusche sind undefinierbar und unergründlich: Klappern, eine endlose und weit entfernte Unterhaltung, das Klackern von Kofferrollen und am häufigsten: Türenschlagen. Eine stete Geräuschquelle ist das, nicht laut, aber störend. Möchte man einmal nachsehen, woher diese Tonkulisse kommt, dann steht man vor einem Mysterium: Der Flur ist leer, kein Mensch auf der Treppe, alles ruhig. Aber wehe, wenn man sich nun wieder ins Bett begibt …

Art.5: Sich sprachlich ranschmeißen klappt nicht

Als guter Tourist möchte man zumindest zwei Sätze der Landessprache lernen und natürlich ausprobieren. Gewöhnlich sind das Variationen von: „Was kostet das?“ Oder: „Das war sehr schön.“ Man übt und buchstabiert eifrig und trägt das neue Sprachwissen schließlich stolz zu Markte – nur um dabei von sämtlichen Einheimischen geflissentlich übergangen zu werden, die den komischen Tönen immer gleich begegnen: Sie antworten auf Englisch.

Art.6: Am Strand zu lesen ist unbequem

Wie schön war die Idee: Das „gute“ Buch lesen, dabei gemütlich am Meer liegen und die Zehen halb im warmen Sand vergraben. Sobald man darangeht, diese Urlaubsutopie vor Ort umzusetzen, darf man allerdings feststellen, dass einem dazu der heimische Lesesessel fehlt. Stattdessen muss man auf dem flachen Handtuch liegen, das Kilo Buch so zwischen Kopf und Sonne stemmen, dass beim Umblättern jedes Mal eine Verrenkung nötig wird und man nach einer Stunde mit schiefem Hals oder aufgescheuerten Ellenbogen auf den Hotelbalkon zurückkehrt. Trost: Das „gute“ Buch war auch gar nicht so gut.

Art.7: Regionale Spezialitäten schmecken nur vor Ort gut

So schön es ist, in der Fremde neugierig die Speisekarten durchzuprobieren und auf lokalen Märkten Zutaten und Spezialitäten einzukaufen – daheim verpufft der Zauber der Exotik. Das beste Beispiel ist Wein. Auf der Terrasse des Ferienhauses in der Toskana hat man den Montepulciano noch bejubelt, den es auf dem Weingut nebenan so günstig zu kaufen gab. Die zwei Kisten, die man deswegen mit nach Hause genommen hat, bringen aber komischerweise nicht das Urlaubsfeeling zurück, sondern lassen die Gäste ein bisschen erschauern. Mit Gewürzen und eingelegten Früchten ist es das Gleiche: Entweder man lässt sie in der heimischen Küche einstauben und stellt irgendwann fest, dass das MHD vor zwei Jahren abgelaufen ist. Oder man probiert einmal und fragt sich, wie schräg man eigentlich im Urlaub drauf war.


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