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Advocatus Diaboli
Taktiken gegen das Verteufeltwerden

Die Jurisprudenz genießt in weiten Teilen der Gesellschaft einen bescheidenen Ruf: Sie wird zwar respektiert, aber nicht geliebt. Der Jurist kommt nun mal erst dann ins Spiel, wenn ein Rechtsstreit in der Luft liegt.

Darunter leidet auch das Bild des Jurastudenten. Er gilt als hochmütig, herablassend, arrogant und nicht selten als weltfremd. Auf Studentenpartys gibt er sich daher zuweilen als Psychologe oder Mineraloge aus, das bringt mehr Sympathien als die Wahrheit. Eine andere Taktik besteht darin, zwar Farbe zu bekennen, aber gleich anzumerken, dass man ja gar nicht so sei wie die anderen. Man studiere eigentlich nur, um das System von innen heraus zu bekämpfen. Die Aura eines Revoluzzers – oft mit sehr positiven Wirkungen beim weiblichen Geschlecht verbunden – ist einem so gewiss. Tragisch endet die Party jedoch für denjenigen, der arglos zugibt, Jura aus Spaß und Interesse zu studieren. Er wird gemieden und allerhöchstens höflich belächelt, um dann gelegentlich hinter vorgehaltener Hand als Wurzel allen Übels gebrandmarkt zu werden.

Was liegt da näher, als dass wir Juristen uns zusammenschließen und ein ausgeprägtes Abwehrverhalten entwickeln? Unsere Arroganz ist das Ergebnis jahrzehntelanger Demütigung!

Die Voreingenommenheit wirkt sich selbst auf das Berufsleben aus. So soll es in den Vereinigten Staaten immer öfter vorkommen, dass sich die Streitparteien, die vernünftig miteinander reden wollen, zum gemeinsamen Dinner treffen – ohne ihren Rechtsbeistand. Der würde die Harmonie stören. Wenn der Mandant seinem Rechtsanwalt sogar schon misstraut, bevor er den Prozess verloren hat, ist das ein alarmierendes Signal.

Bei den scheinbar allgegenwärtigen Vorurteilen mag sich mancher Jurastudent fragen, ob das Studium ihn wirklich negativ verändert. Vor ein paar Tagen wurde ich an einem Schalter des Kölner Hauptbahnhofs von einem älteren Herrn angepöbelt. Er war der Meinung, ich hätte mich vorgedrängelt. „Sie sind ein Scheißkerl“, bekam ich zu hören. Ich entgegnete ihm sachlich, dass seine vermeintliche Meinungsäußerung eine Beleidigung ist und strafrechtliche Konsequenzen haben könnte – und wunderte mich: Was war mit dem schlagfertigen und stets zurückpöbelnden Schulschwänzer geschehen? Hatte das Jurastudium bei mir vollbracht, woran die Schule gescheitert ist? Insofern trifft der Vorwurf der Weltfremdheit hier vielleicht zu. Angesichts der im Allgemeinen rauen Umgangsformen ist man mit so einer harmlos-sachlichen Replik ein Außenseiter.

So betrachtet könnte das uns Juristen auch in ein ganz anderes Licht rücken. Vielleicht gehören wir zu der immer kleiner werdenden Gruppe von Menschen, die nicht nur von alten Tugenden schwärmen, sondern sie auch im Alltag leben. Mal sehen, wann die Öffentlichkeit davon Wind bekommt.

Gregor Wiescholek, Universität Bonn (02.06.2008) 


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