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Das Bundesamt für Justiz –
Die neue Bundesoberbehörde in Bonn1

Ehrlicherweise wird man zugeben müssen, dass anders als der Titel dieses Beitrags verheißt, das Bundesamt für Justiz (BfJ)2 nun nicht gänzlich neu ist. Erstens wurde es bereits mit dem Gesetz zur Errichtung und zur Regelung der Aufgaben des Bundesamts für Justiz vom 17. Dezember 2006, welches am 01. Januar 2007 in Kraft trat gegründet3. Zweitens vereint es auch Altbekanntes, wie z. B. die Dienststelle Bundeszentralregister unter neuem Namen. Dieser Umstand sollte jedoch in keinster Weise dazu verleiten, sich nicht mit den Aufgaben und der Organisationsstruktur des BfJ auseinanderzusetzen.

Das BfJ ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz (BMJ). Es soll als zentrale Dienstleistungsbehörde der Bundesjustiz sowie als Anlaufstelle und Ansprechpartner für den internationalen Rechtsverkehr dienen. In völkerrechtlichen Verträgen und in EU-Rechtsakten ist in zunehmendem Maße die Verpflichtung für Vertrags- bzw. Mitgliedstaaten enthalten, eine zentrale Anlaufstelle zu benennen. Im Rahmen des Europäischen Justiziellen Netzes4 ist eine nationale Kontaktstelle für den grenzüberschreitenden Verkehr anzugeben5. Dazu wurde eine Neuausrichtung der Verwaltungsstrukturen im BMJ und seines Geschäftsbereichs vorgenommen.

Auf dem Gebiet des Zivilrechts sind dem BfJ Tätigkeiten zur Geltendmachung und Durchsetzung von Auslandsunterhalt übertragen worden. Seit dem 1. Januar 2008 nimmt es die doppelte Aufgabe als Zentrale Behörde nach dem Auslandsunterhaltsgesetz (AUG)6 sowie als Übermittlungs- und Empfangsstelle nach dem UN-Übereinkommen vom 20. Juni 1956 über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland7 wahr. Als Zentrale Behörde nach dem AUG betreut es Verfahren mit ausländischen Staaten, mit denen keine internationalen Übereinkommen, sondern die Gegenseitigkeit vereinbart worden ist. Das BfJ ist außerdem zentrale Anlauf- und Vermittlungsstelle im Rechtshilfeverkehr mit dem Ausland in Zivil-, Handels- und Verwaltungssachen.
Eine weitere Aufgabe ist die Führung des Gewerbezentralregisters. Hier werden indes nicht sämtliche Gewerbetreibende der Bundesrepublik Deutschland erfasst. Der Inhalt des Registers ergibt sich vielmehr aus § 149 Abs. 2 der Gewerbeordnung (GewO)8 und umfasst unter anderem Verwaltungs- und Bußgeldentscheidungen sowie strafrechtliche Verurteilungen, die im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung stehen.

Durch das Gesetz über das elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) sind die Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Publizitätsgesetzes (PublG), die sich mit der Ahndung von Publizitäts-pflichtverletzungen befassen, mit Wirkung vom 1. Januar 2007 geändert worden. Danach obliegt es nunmehr dem BfJ, bei pflichtwidriger Unterlassung der rechtzeitigen Offenlegung von Jahresabschlüssen und anderen Rechnungslegungsunterlagen von Amts wegen ein Ordnungsgeldverfahren durchzuführen (§§ 335, 340o, 341o HGB9 sowie § 21 PublG10). Der Kreis der offenlegungspflichtigen Unternehmen hat sich durch die Gesetzesänderung nicht verändert. Offenlegungspflichtig sind insbesondere Kapitalgesellschaften, GmbH & Co. KGs, sehr große Personenhandelsgesellschaften und sehr große Einzelkaufleute. Sinn und Zweck der Publizität der Unternehmens-rechnungslegung ist es, alle Interessierten (Geschäftspartner, Gläubiger, Gesellschafter
u. a.) in die Lage zu versetzen, sich einen Überblick über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Unternehmens zu verschaffen. Das ist insbesondere dort erforderlich, wo den Gläubigern – wie etwa bei Kapitalgesellschaften – grundsätzlich nur das Gesellschaftsvermögen haftet. Die Pflicht zur Offenlegung ist hier die Kehrseite der Haftungsbeschränkung.

Auf dem Gebiet des Strafrechts führt das BfJ das Bundeszentralregister11, das als organisatorischer Oberbegriff für das Zentralregister und das Erziehungsregister seit 1972 an die Stelle der bis dahin von den Ländern unterhaltenen 93 Strafregister der Staatsanwaltschaften bei den Landgerichten sowie des Bundesstrafregisters trat. In das Register werden rechtskräftige Entscheidungen der Strafgerichte sowie bestimmte Entscheidungen der Vormundschaftsgerichte und von Verwaltungs-behörden sowie – nach einer rechtsvergleichenden Begutachtung – ausländische strafrechtliche Verurteilungen gegen Deutsche oder gegen in Deutschland wohnende Ausländer eingetragen. Die Eintragungen über Verurteilungen werden nicht auf Dauer im Zentralregister gespeichert. Aus Gründen der Resozialisierung hat der Gesetzgeber vielmehr ein gestaffeltes System von Fristen geschaffen, nach deren Ablauf Verurteilungen zunächst nicht mehr in ein Führungszeugnis aufgenommen und schließlich vollständig aus dem Register entfernt werden (vgl. §§ 34, 46 BZRG)12. Daneben führt das BfJ das Zentrale Staatsanwaltschaftliche Verfahrensregister (ZStV). Das ZStV soll Unzuträglichkeiten für eine effektive Strafverfolgung beseitigen, die dadurch entstehen können, dass die einzelnen Staatsanwaltschaften nicht untereinander vernetzt sind, nur unzureichende oder fehlende Informationen über denselben Beschuldigten in anderen Ermittlungsverfahren haben und eine Koordinierung von Maßnahmen nicht möglich ist.
Auf dem Gebiet der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen nimmt das BfJ für das BMJ wichtige Aufgaben wahr. Das Bundesamt arbeitet weltweit mit anderen Staaten zusammen, wenn es in Einzelfällen um Auslieferung, Rechtshilfe in Strafsachen und Vollstreckungshilfe geht. Es ist zuständig für die Stellung ausgehender deutscher Ersuchen wie für die Erledigung eingehender ausländischer Ersuchen. Ebenso ist es verantwortlich für die Zusammenarbeit mit internationalen Strafgerichtshöfen, insbesondere mit dem aufgrund des Römischen Statuts errichteten Internationalen Strafgerichtshof (IStGH)13 sowie mit dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien.
Vom Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof hat das BfJ die Aufgaben im Bereich der Opferentschädigung übernommen. Zu unterscheiden ist dabei zwischen Härteleistungen für Opfer rechts-extremistischer Übergriffe auf der einen und Härteleistungen für Opfer terroristischer Straftaten auf der anderen Seite. In beiden Fällen werden vom Deutschen Bundestag Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt, um den Betroffenen schnell und unbürokratisch helfen zu können. Diese freiwillig übernommene Leistung, auf die kein Rechtsanspruch besteht, ist als Akt der Solidarität des Staates und seiner Bürger mit den Betroffenen zu verstehen. Zugleich soll mit ihr ein deutliches Zeichen, insbesondere für die Ächtung rechtsextremistischer Übergriffe gesetzt werden. Die Leistung wird als einmalige Kapitalleistung gewährt. Dabei werden Ersatzansprüche gegen Dritte, insbesondere solche gegen den Schädiger, an das BfJ abgetreten.

Im Bereich der Justizverwaltung hält das BfJ für das BMJ Statistiken aus vielfältigen Zweigen der Rechtspflege vor14. Die sich hieraus ergebenden bundesweiten statistischen Erkenntnisse werden insbesondere zur Vorbereitung und Evaluierung von Gesetzesvorhaben, aber auch zur Beantwortung von Bürgeranfragen und Anfragen aus dem politischen Raum benötigt.

Weiterhin ist das BfJ gem. § 2 Abs. 2 der Justizbeitreibungsordnung (JBeitrO)15 als Justiz-beitreibungsstelle Vollstreckungsbehörde für Ansprüche verschiedener oberster Gerichtshöfe des Bundes Bundesgerichte. Ihr obliegt es, fällige öffentlich-rechtliche Ansprüche, die offen geblieben sind, im Wege der Zwangsvollstreckung nach einem in der JBeitrO näher ausgestalteten Verwaltungszwangsverfahren beizutreiben. Diese Rechtsgrundlage eröffnet dem BfJ den Zugang zu den gesetzlich vorgesehen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen.

Schließlich befasst sich das BfJ insbesondere mit rechtstatsächlichen Forschungsvorhaben, die es im Auftrag des BMJ beginnend mit Ausschreibung und Auftragsvergabe bis zur Vorlage des Forschungsberichts und dessen formellen Abnahme betreut16. Die insoweit durchgeführten Vorhaben untersuchen soziale, politische und andere tatsächliche Bedingungen der Entstehung und Wirkung von Rechtsnormen, letztlich die Wirkung von Recht in der Wirklichkeit.

Die vielfältigen Aufgaben in verschiedensten Bereichen der Bundesjustiz machen es für einen Studenten der Rechtswissenschaft daher unentbehrlich, wenigstens Grundkenntnisse über diese neue Bundesoberbehörde aufzuweisen.

Gregor Wiescholek, Universität Bonn

1 Der Verfasser hat einen Teil seiner praktischen Studienzeit im Bundesamt für Justiz abgeleistet.
2 http://www.bundesjustizamt.de/ (alle Internetadressen auf dem Stand vom Januar 2008).
3 BGBl. Teil I S. 3171 – 3174, http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl106s3171.pdf.
4 Hauptziel des Netzes ist es, den Personen das Leben zu erleichtern, die mit grenzübergreifenden Rechtsstreitigkeiten konfrontiert sind, d. h. mit Streitigkeiten, die einen Bezug zu mehr als einem Mitgliedstaat aufweisen, http://ec.europa.eu/civiljustice/index_de.htm.
5 BT-Drucksache 16/3009, S. 1, http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/030/1603009.pdf.
6 http://www.gesetze-im-internet.de/aug/__2.html.
7 http://www.datenbanken.justiz.nrw.de/ir_htm/un_unterhalt_20061956.htm.
8 http://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__149.html.
9 http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/.
10 http://www.gesetze-im-internet.de/publg/__21.html.
11 Zurzeit sind in dem Register Eintragungen über etwa 6,3 Millionen Personen mit rund 15,3 Millionen Entscheidungen gespeichert. Jährlich werden rund 9,6 Millionen Auskünfte erteilt.
12 http://www.gesetze-im-internet.de/bzrg.
13 Informationsseite des Auswärtigen Amtes zum Internationalen Strafgerichtshof http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Aussenpolitik/Voelkerrecht/IStGH/Hintergrund.html.
14 Unter anderen die Statistik der juristischen Staatsprüfungen, http://www.bmj.de/enid/2ec3b67e0c671190d3a44efe90521c89,0/Service/Statistiken_41.html.
15  http://www.gesetze-im-internet.de/jbeitro/__2.html.
16 Eine Zusammenfassung der jeweiligen Forschungsergebnisse kann sachbezogen auch auf der Homepage des Bundesministeriums der Justiz eingesehen werden, http://www.bmj.bund.de.


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