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Reden ist Silber, Schweigen ist Gold –
Die scheinbar grenzenlose Kommunikationsbedürftigkeit
junger Jurastudenten

Diese alte Redensart mag nun so gar nicht auf uns Juristen passen. Schließlich gilt die Sprache, neben dem Gesetzestext an sich, als eines unserer wichtigsten Handwerkszeuge überhaupt. Vielleicht ist dies die Erklärung dafür, dass man unter Jurastudenten häufig eine intensive Kommunikationsbedürftigkeit beobachten kann. Während allerdings die älteren, reiferen Jahrgänge ihre Diskussionen auf Nebenschauplätzen betreiben, ist es vor allem in den ersten Semestern fast zur Pflicht geworden von seinem Rederecht überall und jederzeit Gebrauch zu machen und sich mit dem Gegenüber auch zur Unzeit auszutauschen. Nennen wir das Kind doch beim Namen: auch dann zu quasseln, wenn die Vorlesung schon längst begonnen hat.

Die Erstsemester sind zunächst noch nicht wirklich betroffen. Man kennt sich meistens nicht aus, hat Angst, dass der Professor einen nun doch aus der Masse der dreihundertfünfundsiebzig anwesenden lernwilligen Studenten identifiziert und schweigt. Vielleicht droht ja ein Klassenbucheintrag oder eine Strafarbeit. Dies ändert sich aber bereits nach wenigen Monaten, spätestens jedoch im zweiten Semester. Als Problemfälle gelten dabei gewiss nicht die normalen Durchschnittsflüsterer. Hier geht es um Menschen, die sich eifrig die ganze Vorlesung lang über alles Mögliche unterhalten, wobei nur peinlich genau darauf geachtet wird, dass ein Themenkomplex gänzlich ausgespart wird: Jura. Macht man diese Leute darauf aufmerksam, dass selbst die neu installierte Mikrofonanlage den Kampf mit ihnen nicht gewinnen kann, erntet man meistens nur unverständliche Blicke. Das ist insbesondere deswegen ärgerlich, da die behagliche Cafeteria genügend Sitzplätze außerhalb der Vorlesungssäle bietet; ein Ort, der wie kein anderer zum Austausch von Neuigkeiten und Gerüchten geeignet scheint, offenbar nur nicht für die Problemfälle.

Jenes Dilemma wird man sicherlich nicht nur im Bonner Juridicum1 beobachten können. Nichtsdestotrotz muss sich gerade der gemeine Jurastudent fragen, ob das nicht im Grunde ein klassischer Fall von Annahmeverzug sein könnte. Wenn man mit der Einführung der Studienbeiträge nun den Studenten an sich als eine Art „Kunden“ sieht2, der für seine Leistung auch einen entsprechenden Anspruch auf eine Gegenleistung erwirbt, dann stellt sich unausweichlich die Frage, warum einige dieser „Kunden“ es lieber vorziehen auf diese Gegenleistung zu verzichten. Sie besuchen Vorlesungen nach dem Motto: Ich lasse mich einfach beschallen und höre nur mit einem Ohr mit; in meinem Unterbewusstsein wird schon irgendetwas davon hängen bleiben, was der nette, jedoch leider total langweilige Dozent da vorne erzählt. Nun ja, so etwas erinnert stark an allerlei Verzweiflungshandlungen, wie z. B. das unter das Kopfkissen Legen des Lernstoffes vor der Prüfung. Man macht es eher zur Beruhigung des eigenen schlechten Gewissens, hofft zwar, dass es was nutzen könnte, weiß aber dennoch, dass es letztendlich nichts bringen kann, da es schon an entsprechender Vorbereitung mangelt. Eine Art Placebo-effekt, der vordergründig auf die eigene Psyche wirkt und erstaunlicherweise nur in den seltensten Fällen Wirkung zeigt.

Nebenbei gesagt, vor kurzem habe ich demgegenüber ein schon fast altertümlich wirkendes Verhalten zweier Kommilitoninnen beobachten können. Zwar konnten diese ihren Kommunikationsdrang ebenfalls nicht in Schach halten, sie taten dies aber in einer Form, durch welche kein anderer – weder der Dozent, noch die anderen strebsamen Studenten – nur sie selbst sich stören konnten: Sie tauschten kleine beschriebene Zettel aus.

Gregor Wiescholek, Universität Bonn

1 http://www.jura.uni-bonn.de .
2 Der Referentenentwurf des Gesetzes zur Sicherung der Finanzierungsgerechtigkeit im Hochschulwesen (HFFG) spricht von einer „Anbieter-Nachfrager-Situation“.


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