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Schlüsselqualifikationen für Juristen – DER Schlüssel zum Erfolg? |
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Nach jahrelangem Studium und unzähligen Prüfungen starten Volljuristen in der Praxis – und möchten eines – Erfolg haben. Schnell bemerkt man, dass Fachwissen eine solide Grundlage darstellt, jedoch alleine für den beruflichen Erfolg nicht ausreicht. Was ist daher DER Schlüssel zum Erfolg? Internationale Studien belegen, dass der berufliche Erfolg nur zu 50 Prozent auf Fachkompetenz beruht – die andere Hälfte hängt von den sog. Soft Skills ab. Diese Erkenntnis spiegelt sich seit neuestem auch in der Juristenausbildung wieder – die Soft Skills wie Verhandlungsmanagement, Gesprächsführung, Rhetorik, Streitschlichtung, Mediation, Vernehmungslehre und Kommunikationsfähigkeit sind Bestandteil der ersten Staatsprüfung geworden. Aber was unternehmen Juristen, für die dieses in der eigenen Ausbildung bislang ein nur untergeordnetes Thema war? Und um welche Schlüsselqualifikationen sollte man sich besonders kümmern?
1. Was sind Schlüsselqualifikationen? Schlüsselqualifikationen sind überfachliche Qualifikationen, die zum Handeln befähigen sollen. Neben der Fachkompetenz sind diese der zweite zentrale Bereich der Personalentwicklung. Sie sind daher kein Fachwissen, sondern ermöglichen den kompetenten Umgang mit fachlichem Wissen. Dabei setzen sich Schlüsselqualifikationen aus einem breiten Spektrum übergreifender Fähigkeiten zusammen, die sowohl aus dem kognitiven, als auch aus dem affektiven Bereich stammen. Diese Kompetenzen können in verschiedenen Situationen und Funktionen flexibel und innovatorisch eingesetzt und übertragen werden. Geprägt wurde der Begriff in den 70er Jahren des vergangenen Jahrhunderts von Dieter Mertens. Er verstand unter Schlüsselqualifikationen die Qualifikationen, die als "Schlüssel" zur Erschließung von sich schnell änderndem Fachwissen dienen können. Treffender als der Begriff der Qualifikation wäre der Begriff Kompetenz, da eine Qualifikation etwas Objektives ist, unter Kompetenz aber eine individuelle Eigenschaft verstanden wird. Hierbei wird deutlich, dass bereits früh mit dem Begriff der Schlüsselqualifikation nicht die Fachkompetenz selbst, sondern die Fähigkeit zur Adaption und zum Transfer von Fachkompetenzen gemeint war.
2. Schlüsselqualifikationen werden klassischerweise in vier Kompetenzbereiche unterteilt: Sozialkompetenz (2.1) Methodenkompetenz (2.2) Selbstkompetenz (2.3) Handlungskompetenz (2.4)
2.1 Sozialkompetenz Unter Sozialkompetenz fallen Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten, die dazu befähigen, in den Beziehungen zu Menschen situationsadäquat zu handeln, wie Kommunikationsfähigkeit Kooperationsfähigkeit Konfliktfähigkeit Einfühlungsvermögen (Empathie) Emotionale Intelligenz
2.2 Methodenkompetenz Dieses sind Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten, die es ermöglichen, Aufgaben und Probleme zu bewältigen, indem sie die Auswahl, Planung und Umsetzung sinnvoller Lösungsstrategien ermöglichen, wie Analysefähigkeit Kreativität Lernbereitschaft Denken in Zusammenhängen Abstraktes und vernetztes Denken Rhetorik
2.3 Selbstkompetenz Darunter fallen Fähigkeiten und Einstellungen, in denen sich die individuelle Haltung zur Welt und insbesondere zur Arbeit ausdrückt. Persönlichkeitseigenschaften, die nicht nur im Arbeitsprozess Bedeutung haben, wie Leistungsbereitschaft Engagement Motivation Flexibilität Kreativität Ausdauer Zuverlässigkeit Selbstständigkeit Mobilität Anpassungsfähigkeit
2.4 Handlungskompetenz Die Schnittmenge dieser 3 Kompetenzbereiche ist die individuelle Handlungskompetenz einer Person. Kompetenz bedeutet in diesem Zusammenhang die Befähigung eines Menschen, sich situativ angemessen zu verhalten, selbstverantwortlich Probleme zu lösen, bestimmte Leistungen zu erbringen und mit anderen Menschen angemessen umzugehen, auf der Basis eines erfolgreichen Lernprozesses. Kompetenz ist immer individuell und wird durch den Erwerb und auf die eigenen Werte und Ziele bezogene Reflexion einzelner, sich gegenseitig beeinflussender Fähigkeiten erworben.
3. Welche von diesen Schlüsselqualifikationen benötigt ein Volljurist? Nun fragt sich jeder Volljurist, welche dieser genannten Schlüsselqualifikationen für ihn besonders wichtig sind – denn alle auf einmal sind kaum zu trainieren. Und klar ist auch eins - man trainiert diese Fähigkeiten nicht der Vollständigkeit halber, sondern um beruflich die Ziele zu erreichen, die man sich gesetzt hat. Und hieraus ergibt sich auch schon die erste Empfehlung. Definieren Sie ihr persönliches Berufsziel – und legen dann die noch benötigten Schlüsselqualifikationen fest. Denn es versteht sich von selbst, dass ein Richter, Staatsanwalt, Verwaltungsjurist, Unternehmensjurist und Rechtsanwalt kraft ihrer Aufgabe unterschiedliche Skills benötigen, um ihr Ziel zu erreichen. Sicher gibt es einige Basisqualifikationen, die bei jedem vorhanden sein sollten – jedoch ist die Ausprägung und Wertigkeit der einzelnen Schlüsselqualifikationen je nach Berufswahl eine andere. So versteht es sich von selbst, dass jeder Volljurist sich selbst managen können sollte, kommunikations- und konfliktfähig ist und eine gewisse Art der Empathie verkörpert. Auch Attribute wie Zuverlässigkeit, Engagement und Lernbereitschaft setzt man bei jedem voraus – egal, ob Richter oder Rechtsanwalt. Unterschiede werden aber dann deutlich, wenn man die Feststellung trifft, dass z.B. von einem Rechtsanwalt neben vertieften Rechtskenntnissen auch die serviceorientierte Kundenbetreuung und die Neuakquisition von Kunden erwartet wird. Dieses heute umso mehr, da der Markt enger wird und ohne eine gewisse Stärke im Bereich Akquisition und Kundenbindung der Mandant nicht mehr zu finden bzw. zu halten ist. Die hochwertigen Dienstleistungen gerade der Grosskanzleien sind qualititiv nahezu austauschbar – das Argument des Kunden, eine bestimmte Kanzlei zu wählen hängt nicht mehr alleine von der eigentlichen Rechtsberatung ab. Diese würde er im Zweifel auch auf gleichem Niveau bei einer anderen Grosskanzlei finden. Gleiches gilt für kleine Kanzleien oder Einzelanwälte. Entscheidender ist hier vielmehr, wie der einzelne Rechtsanwalt in der Lage ist, auf den Kunden einzugehen – bzw. ob er diesen überhaupt als Kunden betrachtet, dessen Wünsche zu erfüllen sind. Ebenso die Fähigkeit, Markttrends wahrzunehmen und flexibel und kreativ auf diese reagieren zu können. Worte wie Akquisition und Marketing gewinnen hier zunehmend an Bedeutung und geben den Standard am Markt vor.
Volljuristen im Staatsdienst werden sich mit diesen Themen aktuell noch nicht beschäftigen müssen. Die „Kunden“ sind vorhanden, jedoch führt vermehrtes Arbeitsaufkommen und Zeitdruck dazu, auch hier über effizientere und effektivere Arbeitsprozesse nachzudenken. Hierzu kann alleine schon die verbesserte Kommunikation und Kooperation mit den Kollegen führen oder aber eine gute Anpassungsfähigkeit an neue Strukturen in der Verwaltung, der einzelnen Abteilung etc.
Wir können daher festhalten, dass für alle Volljuristen Schlüsselqualifikation essentiell für den Berufserfolg sind. Je nach gewähltem Berufszweig sind jedoch unterschiedliche Qualifikationen zu fokussieren und an diesen gezielt zu arbeiten.
4. Wie trainiert man diese Schlüsselqualifikationen? Der erste Schritt ist die Erkenntnis, dass es Schlüsselqualifikationen neben reiner Fachkompetenz gibt und diese maßgeblich zum eigenen Erfolg beitragen werden. Im zweiten Schritt ist es wichtig, dass sie ihr berufliches Ziel definieren. Je nach Berufswahl sind dann die erforderlichen Schlüsselqualifikationen festzuhalten. Grundsätzlich gibt es in der Aneignung dann zwei Wege, die sie beide nutzen sollten:
Der erste Weg ist das Lesen von Büchern oder Artikeln, die ihnen dieses Qualifikationen näher bringen. Dieses ist ein erster wichtiger Schritt, reicht aber erfahrungsgemäß nicht aus, diese auch in ihr Handeln zu integrieren. Und um es deutlich festzuhalten, es geht nicht darum, dass sie die Schlüsselqualifikationen kennen und benennen können, sondern das sie diese leben und in ihr Handeln integrieren. Der zweite Schritt sollte es daher sein, dass Erlernte zu trainieren. Hierzu können sie Seminare oder Trainings buchen oder auch Einzelcoachings in Anspruch nehmen. Das dort probierte sollten sie konsequent bei passender Gelegenheit in ihren Berufsalltag integrieren und so weitere Erfahrungen sammeln.
Viel Erfolg beim Trainieren!
Ass. iur. Carmen Schön juristische akademie, Hamburg
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