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Der LL.M.-Aufbaustudiengang:
„Gemeinsamer Rechtsraum Europa“ in Dresden

Auch wenn die Diskussion um die geplante Waldschlösschenbrücke über die Elbe die Dresdener seit Jahren in Atem hält und ein Ende nicht abzusehen ist, schafft es Dresden, auf andere Art Brücken zu bauen – Brücken innerhalb Europas – Brücken europäischer Integration. Der LL.M.-Studiengang „Gemeinsamer Rechtsraum Europa – Die Europäische Integration und Mittel-, Ost- und Südosteuropa“ an der Juristischen Fakultät der Technischen Universität Dresden trägt mit seinem zweisemestrigen Masterstudiengang zu diesem Integrationsprozess bei.

1998/1999 im Zuge der Osterweiterung der Europäischen Union eingeführt, wird dieser Studiengang nun bereits zum 10. Mal angeboten und hat seit seinem Bestehen u.a. die Vergrößerung der Europäischen Union auf nunmehr 27 Länder begleiten dürfen. Angeboten wird dieser Studiengang vom Jean Monnet-Lehrstuhl, der es ca. 25 Studierenden ermöglicht, innerhalb eines Jahres ihre Kenntnisse im Europarecht und Internationalen Recht zu vertiefen. Parallel zum juristischen Teil der Ausbildung ist es dem Studiengang jedoch auch wichtig, die politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Aspekte Europas zu betrachten und zu analysieren.

Als Teilnehmerin dieses Studiengangs im Studienjahr 2006/2007 kann ich zufrieden auf ein Jahr zurückblicken , welches eine Bereicherung sowohl in beruflicher Hinsicht darstellte als auch mir ermöglichte, Europa lebhaft und praxisnah kennen zu lernen. Unsere Studiengruppe war wie immer gut gemischt mit Studierenden aus 11 verschiedenen Ländern, wobei Studierende aus Deutschland und Tschechien mit jeweils einem Drittel am stärksten vertreten waren. Kommilitonen aus Mazedonien, Bosnien-Herzegowina, der Ukraine, Weißrussland und sogar aus Mexiko zeigten, in welche Richtung sich die europäische Integration in den nächsten Jahren entwickeln kann. Die meisten Studierenden haben eine juristische Vorausbildung, einige – so auch ich – haben bereits vorher als Anwalt gearbeitet und diese Tätigkeit neben diesem Studium weiter ausüben können. Aber auch für Absolventen anderer Studienrichtungen ist dieser Studiengang offen, was die Vielschichtigkeit dieses Aufbaustudiums verdeutlicht und fördert.

Zur Erlangung des Mastertitels müssen mindestens 28 Semesterwochenstunden belegt werden, welche zum größten Teil mit einer Klausur am Ende des Semesters abzuschließen sind. Vorlesungen im Umfang von 16 Semesterwochenstunden sind hierbei Pflichtveranstaltungen, die dazu beitragen, dass ein Basiswissen im Europarecht und Integrationsrecht erworben wird. Ein schöner Nebeneffekt dieser Pflichtveranstaltungen, die zur Hälfte nur unserem Studiengang vorbehalten sind, ist, dass wir als eine Gruppe, als eine Art „Klassenverband“ zusammengefunden haben, was den Studiengang so besonders macht.

Eine Auswahl an interessanten Vorlesungen wird auch durch die weiteren Studiengänge an der Juristischen Fakultät wie den Masterstudiengang „International Studies in Intellectual Property Law“, den Bachelorstudiengang „Internationale Beziehungen“, den Aufbau-studiengang „Wirtschaft und Recht“ sowie den seit dem Wintersemester 2007/2008 angebotenen Bachelorstudiengang „Law in Context“ gewährleistet. Hierdurch kann ein breites Spektrum an völkerrechtlichen Vorlesungen und Veranstaltungen im Internationalen Recht angeboten werden, so dass für jeden Geschmack, ob öffentlichrechtlich oder privatrechtlich, etwas zu finden ist.

Abgerundet wird das Angebot durch die Möglichkeit, die Sprachkurse der TU Dresden zu besuchen, die teilweise in den Studiengang eingebracht werden dürfen. Dies gilt auch für studiumsbegleitende Praktika im Bereich des europäischen oder internationalen Rechts.

Höhepunkt des Studiums war die Studienfahrt nach Luxemburg und Brüssel, in der wir Europäische Institutionen wie den Europäischen Gerichtshof, das Europäische Parlament, den Rat der Europäischen Union sowie die Europäische Kommission besuchten. Die einwöchige Reise in die Zentren der Europäischen Union vermittelten uns auf unvergessene Weise das praktische Europarecht und zeigten verschiedenste mögliche Berufsfelder für den europäischen Juristen.

Zum Abschluss dieses Studiums wartete im Anschluss an die Vorlesungen des Sommersemesters noch das Fertigen einer Magisterarbeit mit einem integrationsrechtlichen Hintergrund. Hier hatten wir drei Monate lang die Möglichkeit, in einem selbst gesuchten Thema die erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten des vergangenen Jahres aufs Papier zu bringen. Auch wenn man in Dresden gerade im Sommer viele andere Möglichkeiten hat, seine Zeit zu verbringen, ob nun im Elbsandsteingebirge oder an den Elbwiesen, so gibt einem die intensive Beschäftigung mit einem Thema am Ende dieses Studiums das Gefühl, etwas erreicht zu haben. Bestätigt wird dieses Gefühl bei der vier Monate späteren feierlichen Übergabe der Magisterurkunden.

Aus den verschiedensten Erwägungen heraus haben wir uns für diesen Studiengang entschieden. Jedoch bereits kurze Zeit nach dem Abschluss ist erkennbar, dass unsere Hoffnungen in vielerlei Hinsicht berechtigt waren. Einige von uns haben bereits den klassischen Weg der Tätigkeit bei nationalen Behörden und Ministerien eingeschlagen.
Ich persönlich verfolge meine schon von diesem Studium eingeschlagene Richtung als Rechtsanwältin auf europäischer und internationaler, insbesondere deutsch-dänischer Ebene, weiter.

Auch im Studienjahr 2008/2009 wird dieser Studiengang angeboten. Wer auf den Geschmack gekommen ist, kann sich bis zum 15.07.2008 beim Jean Monnet-Lehrstuhl für das Recht der Europäischen Integration, Juristische Fakultät der TU Dresden, 01062 Dresden, Telefon: 0351/463-37418; E-mail: eimoe@jura.tu-dresden.de bewerben. Weitere Informationen unter: http://www.eimoe.tu-dresden.de.

Rechtsanwältin Annika Rutschow, LL.M. Eur. Int.


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