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Die praktische Studienzeit – Geplantes Eintauchen in die Wirklichkeit |
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Jeder Student der Rechtswissenschaften hat eine praktische Studienzeit, teils in der Rechtspflege und teils in der Verwaltung zu absolvieren.
Viele empfinden diese Verpflichtung, die die Juristenausbildungsordnung vorschreibt, lästig, zeitaufwändig und nutzen sie nicht für sich als Chance die eigenen Ziele an der Realität zu überprüfen und sich zu qualifizieren. Unter vorgehaltener Hand erfährt man auch, dass einige Studierende sich von Rechtsanwälten eine Praktikumsbescheinigung ausstellen lassen, ohne je für diese tätig geworden zu sein. Die Vorteile von so einer Vorgehensweise liegen auf der Hand. Die Nachteile drängen sich erst etwas später auf, wenn man einige Jahre später als Referendar zum erstenmal juristisch arbeitet und feststellt, dass die Arbeitswelt nicht mit der persönlichen Wunschvorstellung übereinstimmt. Nicht nur um sich diese Blöße zu ersparen ist es sinnvoll, die praktische Studienzeit zu planen, Kriterien zu entwickeln und sich berufliche Eindrücke zu verschaffen, die sehr prägend sein können.
Bewirbt man sich auf Praktikastellen, die nach festen Kriterien ausgewählt werden und die der persönlichen Berufswahl entsprechen, erhält man die Chance juristisch genau in dem Bereich zu arbeiten, in dem man tätig sein will. Nur so konkretisiert man seine Berufsziele. Viele werden einwenden, dass diese Vorgehensweise zeitaufwändiger ist. Natürlich ist es zeitaufwändiger! Allerdings schöpft man nur so neue Motivation für den Schwerpunktbereich und für die weitere berufliche Zukunft.
Bevor der ordentlich Studierende einen Blick in die gelben Seiten wirft und willkürlich jede kleine Hinterhofkanzlei vor Ort anruft und fragt ob er eine Bewerbung schicken darf, sollte er sich ein paar Stunden Zeit nehmen und sich genau überlegen, welches Berufsziel er erreichen will.
Ein zukünftiger Richter wird in einer Rechtsanwaltskanzlei nicht auf seine Kosten kommen, da er vielleicht ein paar mal den Anwalt zum Gericht begleiten darf, aber enttäuscht sein wird, wenn die gegnerische Partei Recht bekommt. Hierbei ist es hilfreich, sich genau vor Augen zu führen welche Tätigkeit für welchen Beruf charakteristisch ist. Der Richter wird Argumente beider Parteien prüfen und nach dem Gesetz entscheiden wie die Rechtslage ist. Der Rechtsanwalt wird immer die besten rechtlichen Argumente suchen um den Anspruch seines Mandanten durchzusetzen. Der Strafverteidiger entkräftet den Tatvorwurf und wertet Beweismaterial aus.
Vorteilhaft ist es immer, wenn die Wahl des Schwerpunktbereichs und die Praktikumsstationen auf den Berufswunsch abzielen. Interessiert sich der Studierende für den Schwerpunktbereich Kriminologie, Jungendstrafrecht und Strafvollzug steigen seine Chancen eine Praktikumsstelle in der Justizvollzugsanstalt zu bekommen. In der JVA erlebt man dann wie Justizvollzugsbeamte, Psychologen, und Verwaltungsjuristen zusammen arbeiten und wie der Alltag in einem Gefängnis abläuft. So einen intensiven Eindruck wird die Vorlesung Strafvollzug allein nicht vermitteln.
Auch organisatorische Kriterien sollte man nie außer Acht lassen. Die praktische Studienzeit dient um juristisch zu arbeiten. Erst wenn man sich im Grundstudium in die Grundlagen eingearbeitet hat kann man effektiv praktisch arbeiten und ist in der Lage tatsächliche Hintergründe von rechtlichen Normen zu verstehen. Empfehlenswert ist es daher, sich erst ab dem vierten Semester zu bewerben.
Belohnt wird auch, wer größere Schritte wagt. Wenn man in den Ferien gerne ein anderes Land bereisen möchte, kann man dies mit dem Praktikum verbinden und so Sprachkenntnisse vertiefen, juristisch arbeiten und eine tolle Qualifikation erwerben. Die Juristenausbildungsordnung gibt nicht vor, dass man bei einem Amt oder einem Rechtsanwalt vor Ort arbeiten muss. Es ist lohnenswert sich bei einem ausländischen Unternehmen der freien Wirtschaft, bei einer ausländischen Verwaltungsbehörde oder bei einem ausländischen Rechtsanwalt zu bewerben. So lernt man auch die Unterschiede zwischen der deutschen und der jeweiligen ausländischen Rechtsordnung kennen. Um ein Praktikum bei einem italienischen Rechtsanwalt ideal vorzubereiten, könnte der Studierende vorab einen Schein in der italienischen Rechtsterminologie erwerben.
Hat man all diese Kriterien für sich aufgestellt, ist der Adressatenkreis der Praktikastellen überschaubarer geworden. Nun kann man anrufen und fragen, ob man sich bewerben darf. Ein erster Lohn für diese Mühe wird es sein, dass man wesentlich weniger Bewerbungen schreiben wird als andere Kommilitonen. Dadurch, dass die Praktikumswahl mit dem Schwerpunktbereich oder die fremdsprachige Schlüsselqualifikation anknüpft wird ein starkes Interesse an der Stelle deutlich und man wird bestimmt gerne als Praktikant eingestellt. Außerdem wird man dem Juristen eher mit neugierigen Fragen löchern dürfen, da Interesse am Tätigkeitsbereich immer als Kompliment empfunden wird. Nichts ist schlimmer, als sechs Wochen einen uninteressierten Praktikanten beschäftigen zu müssen, der lieber an jedem anderen Ort der Welt wäre. Schließlich ist jedes Arbeitsverhältnis, auch ein Praktikumsverhältnis, von Gegenseitigkeit geprägt. Wenn beide Seiten Interesse an der Tätigkeit haben, lernt der Praktikant etwas und kann seinen Berufswunsch konkretisieren und das Unternehmen oder die Verwaltung profitiert von der Arbeitskraft des Praktikanten. Für beide entsteht eine win-win-Situation.
Britta Odendahl, Köln (02.8.2008)
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