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| Recht und Internet |
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Die Ankündigung des Unternehmens „Google“, sich eventuell aus China zurückzuziehen, fand in der westlichen Hemisphäre positiven Widerhall - auch auf höchster politischer Ebene. Es sei ein Zeichen, dass „Google“ wieder in den Kreis der Guten zurückkehre, tenorierte die Medienlandschaft.
Die Entwicklung des Internets Das Internet hat von seinen Anfängen in den 60er Jahren als Vernetzungsprojekt des U.S.-Verteidigungsministeriums bis hin zum heutigen Massenmedium einen weiten Weg zurückgelegt. Und doch ist das „Internet für jedermann“ noch nicht allzu alt.
Umso rasanter war seine Entwicklung. Wenn in einem Beitrag in einer juristischen Fachzeitschrift aus dem Jahre 1997 noch die Rede von circa 40 Millionen Webseiten ist, wirkt dies heute wie aus einem anderen Zeitalter.
Rechtsfragen des Internet Heute dürfte die Zahl der Seiten im Internet nicht mehr mit Genauigkeit bestimmbar sein. Ebenso jung wie das „Masseninternet“ ist auch die juristische Forschung, die sich mit diesem Medium auseinandersetzt.
Verfassungsrechtliche Fragen Zunächst wurden insbesondere verfassungsrechtliche Fragen aufgeworfen. So war fraglich, ob sich die bisherigen Erkenntnisse bezüglich des Rundfunks auch auf das Internet übertragen ließen. Auch heute sind diesbezüglich weiterhin Antworten offen.
Denn mit Erweiterung des Kreises der Rundfunkentgelte auf internetfähige Empfangsgeräte, ist eine gefestigte Rechtsauffassung bezüglich der Existenzberechtigung und des Bedarfs eines „öffentlichen-rechtlichen“ Internets noch ausstehend.
Informationsfreiheit In jedem Fall aber eröffnet das Internet dem Grundrecht der Informationsfreiheit eine ungeahnte neue Dimension. Ebenso sind Meinungs- und Pressefreiheit betroffen, die mit dem Aufkommen des Internets wieder verstärkt im Fokus stehen. Dabei kann entsprechenden Fragestellungen durchaus rechtspolitische Qualität zukommen.
Eben weil das Internet Zugang zu Informationen und die Möglichkeit der schnellen und billigen Kommunikation bietet, reagieren autoritäre Regimes restriktiv. Der Satz, wonach das Internet aufgrund seines dezentralen Charakters jeden Versuch der Zensur als Störung empfindet, welche es zu korrigieren sucht, mag Gültigkeit haben. Doch suchen Gegenspieler ebenso Wege, um diese Korrekturen ihrerseits zu konterkarieren.
Das Internet ist vor staatlicher Reglementierung nicht bewahrt. Und bei entsprechendem Willen macht der Staat von dieser Möglichkeit Gebrauch. Umgekehrt könnte sich aus rechtsstaatlicher Sicht die Frage stellen, ob einem unzensierten, die Privatsphäre des Nutzers schützenden Zugang zum Internet im 21. Jahrhundert für eine Demokratie konstitutiver Charakter zukommt.
Dabei ist es zu begrüßen, wenn legislativ der besonderen Bedeutung eines freien Internets mit dem U.S.- und EU-Global Online Freedom Act (GOFA) – letzterer bisher als Resolution - Rechnung getragen wird.
Datenschutz Jedoch kommen dem Internet nicht nur positive Attribute zu. Denn beispielsweise ist die vermeintliche Anonymität des Internet trügerisch: Jeder Nutzer hinterlässt vielsagende Spuren im Netz. So wächst das Interesse von Staat und Privaten, diese Daten zu speichern, auszuwerten und schlussendlich zu verwenden. Hierdurch wird der Nutzer einsehbar.
Dabei ist es angesichts der Bedeutung des Internets im Alltag – im Berufs-, ebenso wie im Privatleben – kaum mehr möglich, sich der Internetnutzung zu entziehen. Eine rein freiwillige Offenbarung des eigenen Handelns im virtuellen Raum entfällt somit - was wiederum dem Datenschutz eine ganz neue Beachtlichkeit verleiht.
Strafrechtliche Aspekte Nun hat das Internet auch das Strafrecht nicht unberührt gelassen. Zwar müsse niemand befürchten, aus seinem Computer heraus erschossen zu werden, wie Prof. Gerd Roellecke Ende der 90er Jahre in einem Kommentar feststellte. Doch wird von der Möglichkeit, strafrechtlich relevante Inhalte anzubieten, nicht mehr erfassbarer Gebrauch gemacht.
Das Phänomen der „Cyber-Kriminalität“, die sich durch ihre Losgelöstheit von nationalen Grenzen auszeichnet, stellt besonders für Verfolgungsbehören ein schwer lösbares Problem dar.
Zivilrechtliche Probleme Ein weiteres juristisches Feld, welches durch das WorldWideWeb besonders betroffen ist, ist das Zivilrecht - vom Vertragsschluss bis zur Zwangsvollstreckung.
Urheberrecht Auch das Urheberrecht hat eine neue Dynamik erfahren. Zwar dürfte sich für Inhaber derartiger Rechte das Internet als Albtraum aufgetan haben. Aber das Leid des einen, ist bekanntlich das tägliche Brot des Juristen.
Fazit Man kann gespannt sein, welche neuen Entwicklungen dem digitalen Kaninchenbau noch entspringen werden. Sicher ist nur eines: Wir Juristen werden eine entsprechende Antwort finden müssen.
Fabian A. Jahn, Uni Passau
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