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Über die Unverständlichkeit
Drei Gründe, warum man uns Jusristen nicht versteht

"Über die Unverständlichkeit." nannte Friedrich Schlegel einen Essay in der Literaturzeitschrift Athenäum, mit dem er gerade auf die Kritik, die Beiträge im Athenäum seien unverständlich und irritierend, einging.

Auch Juristen werden in der Öffentlichkeit oft als unverständlich und wenigstens die Ergebnisse ihrer Arbeit als irritierend wahrgenommen. Doch woran liegt das? An sprachlicher und praktischer Realitätsferne, wie häufig geunkt wird? Am „Publikum“, der Öffentlichkeit? Oder an mangelnder Kommunikation?

Erster Grund: Die Öffentlichkeit selbst
Es besteht ein vergleichsweise großes Interesse der Öffentlichkeit an juristischen (insbesondere strafrechtlichen) Themen als an potenziell unverständlichen Themen anderer wissenschaftlicher Disziplinen. Ein Prozess vor dem BGH wegen Mordes ist gewöhnlich öffentlichkeitswirksamer als ein neu in Betrieb genommener Teilchenbeschleuniger. Doch genau hierbei liegt ein Problem der Unverständlichkeit: Die Öffentlichkeit hält das Thema gerade für leichter verständlich, öffnet sich ihm und stellt unter Umständen enttäuscht fest, dass sie eben gerade wieder einmal nicht verstehen kann, warum der (in den Medien als solcher zuvor vermeintlich klar konturierte) „Mörder“ nun doch freigesprochen wurde. Von der Problematik des verhältnismäßig geringen Strafmaßes bei bspw. fahrlässiger Tötung von Jugendlichen durch einen alkoholisierten Autofahrer einmal ganz zu schweigen.

Zweiter Grund: Die Medien
Informationen für die Öffentlichkeit über juristische Themen sind nicht selten, werden jedoch (fast) nur über Massenmedien kommuniziert. Dies bewirkt eine Einengung des Inhaltes der Information auf möglichst leicht verständliche, prägnante Aspekte. Zwar unterscheiden sich hier durchaus private und öffentlich-rechtliche, Multi- und Printmedien, im Kern ist die Berichterstattung häufig jedoch nur rudimentär. Dass unter dem Gesichtspunkt besserer Vermarktung (zunächst) unverständliche Informationen (man denke nur an die Probleme um den „Schutzbereich der Norm“) nicht genannt werden, hat für das Publikum nur einen begrenzten Vorteil. Zwar ist das Thema so meist leicht zu verstehen - fällt bspw. das später ergangene Urteil jedoch anders als (nach der ersten Berichterstattung) erwartet aus, ist Unverständnis das Resultat. Der sog. „mutmaßliche Mörder“ nun doch freigesprochen? Wenn auch ausdrücklich mutmaßlich, so war die Kategorisierung hier doch bereits vorgegeben: Zwar noch nicht vom Gericht sozusagen bestätigt, handelt es sich aber aller Wahrscheinlichkeit nach bei dem Täter um einen Mörder - so die häufig anzutreffende Ansicht in der Öffentlichkeit. Eine differenziertere Wortwahl, frühzeitiges Aufzeigen von denkbaren Alternativen (Totschlag, fahrl. Tötung) würde zumindest dem Publikum helfen: Dessen Informationsbedürfnis würde adäquater befriedigt als durch eine pauschale und zudem missverständliche Aussage.

Dritter Grund: Die Juristen selbst
- Sprachliches
Drittschadensliquidation, Gewahrsamsbruch, Sachurteilsvoraussetzung - für den Juristen gängige Termini, deren Bedeutungen sich ja „aus dem Wort heraus“ ergeben: Bruch des Gewahrsams, was ist daran nicht zu verstehen? Andererseits: Würde in den meisten Fällen „Wegnahme“ nicht sprachlich wie auch juristisch vollkommen ausreichen und dabei auf jeden Fall von der Öffentlichkeit verstanden werden? Beobachtet man einmal öffentlichkeitsnahe Juristen wie bspw. Gerichtssprecher, so fällt auf, dass selbst deren Erklärungen für den Laien kaum nachvollziehbar sein müssen. Mit Fachtermini, die für ihre inhaltliche Bedeutung oft ein (verständlicheres) Äquivalent gerade in der so variantenreichen deutschen Sprache aufweisen, um sich werfend, sucht selbst mancher Student im Kommentar nach deren Bedeutung, um sich den Sinn der Aussage zu erschließen. Vertretern einer wissenschaftlichen Disziplin, die sich gerade eines besonders exakten Umgangs mit Sprache rühmt, müsste es eigentlich möglich sein, sich auch „im Kleinen“ verständlich auszudrücken und so Fach- wie allgemeines Publikum gleichermaßen zu erreichen.

- Inhaltliches
Dass es „Gerechtigkeit“ nach allem, was bekannt ist, nicht gibt, sorgt unter Juristen für keine große Aufregung. Einerseits quälend lange Prozesse und schwierigste Beweisführung bspw. bei ärztlichen Kunstfehlern oder Baumängeln, an deren Ende ein vergleichsweise magerer Schadensersatz als Ergebnis steht, andererseits verhältnismäßig schnell und einfach Schadensersatz in fünfstelliger Höhe wegen Veröffentlichung des eigenen Antlitzes in einem Boulevardmagazin - dies scheint aus juristischer Sicht vielleicht nicht immer vertretbar, aber im Grunde systemimmanent. Verständnis hierfür sucht man jedoch meist vergeblich. Sicherlich: Auf eine große Menge von juristischen Fragen kann mit einer differenzierten und adäquaten „Antwort“ reagiert werden. Aber es bleiben Zweifel, gerade in der Öffentlichkeit. Da Recht nicht starr ist und Juristen angehalten sind, Rechtsfortbildung zu betreiben, sollten jedoch gerade in meist als „ungerecht“ empfundenen Situationen Wege gesucht werden, diesem „Mangel“ abzuhelfen. Recht kann von einer Gesellschaft nur dann akzeptiert werden, wenn es in seinem Inhalt grundsätzlich auch für den Laien, den es oft genug betrifft, verständlich ist.

- Kommunikation
Wenn am Stammtisch einmal wieder „allgemein anerkannte“ Rechtsansichten verbreitet werden, kann es nicht schaden, den Anwesenden die tatsächliche Lage darzustellen. Dies ist nicht immer einfach, sollte aber als Teil der eigenen - immerhin frei gewählten - Aufgabe als Jurist gesehen werden. Hat man erst einmal die ersten Hürden des Misstrauens überwunden, zeigt sich oft sogar verstärktes (echtes) Interesse, das nicht selten sogar zu Verständnis wird. Wozu die Medien allein (die Gründe seien dahin gestellt) nicht in der Lage sind, sollten gerade Juristen fähig sein: Das vorhandene (!) Informationsinteresse der Öffentlichkeit adäquat zu befriedigen.

Die Unverständlichkeit juristischer Arbeit, Argumentation etc. ist wie dargestellt weder einseitig begründet noch kann ihr ausschließlich einseitig begegnet werden. Gerade aber den Juristen kommt hierbei eine wesentliche Rolle zu, die sie in Zukunft noch stärker wahrnehmen sollten, auch oder gerade in den Medien. Juristen und ihre Arbeit müssen nicht unverständlich sein, es gibt Wege, der Unverständlichkeit zu begegnen. Letztlich sei aber auch noch einmal auf Schlegel bzw. mit ihm auf die Unverständlichkeit verwiesen, nicht ohne ein Augenzwinkern: „Wahrlich, es würde euch bange werden, wenn die ganze Welt, wie ihr es fordert, einmal im Ernst durchaus verständlich würde.“

Florian Jäkel, Universität Marburg (03.06.2008)


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