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Mein Praktikum im Bundesministerium der Justiz

Die Maxime des Bundesministeriums für Justiz prangt in großen roten Lettern auf seiner Häuserwand. „Wenn es sich um Wahrheit und Gerechtigkeit handelt, gibt es nicht die Unterscheidung zwischen kleinen und großen Problemen.“ Dieses Zitat von Albert Einstein hat mich neugierig gemacht, wie die Arbeit hinter der Fassade aussieht. Sechs Wochen lang sollte ich einen Einblick in die Arbeit des Referats für Grundrechte erhalten.

Ich wusste, dass das Ministerium in erster Linie mit der Vorbereitung neuer Gesetze oder Änderungsgesetze befasst ist. Allerdings konnte ich mir nicht vorstellen, dass Menschen sich hauptberuflich jeden Tag mit dem Grundgesetz auseinandersetzen. Erst durch mein Praktikum ist mir bewusst geworden, welche Rolle unsere Verfassung und speziell die Grundrechte im politischen Alltag spielen. Dafür muss man nur die Schlagzeilen der vergangenen Wochen Revue passieren lassen. Egal ob es sich um die Bekämpfung von Piraten auf hoher See, die Sperrung kinderpornographischer Internet-Seiten, unangekündigte Kontrollen von Waffenbesitzern oder Patientenverfügungen handelt: Grundrechte sind allgegenwärtig. In all den genannten Beispielen drängen sich Probleme auf, so etwa die richterliche Anordnung einer Freiheitsentziehung (Art. 104 Abs. 2 GG), das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 GG), das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG) oder das Selbstbestimmungsrecht der Patienten als Ausdruck der Privatautonomie (Art. 2 Abs. 1 GG).

Das Referat für Grundrechte bekommt Anfragen von verschiedenen Seiten. Meist bitten andere Referate, die ein Gesetz ändern wollen oder ein neues Gesetz vorbereiten, um die Prüfung, ob Bedenken aus grundrechtlicher Sicht gegen ihren Vorschlag bestehen. Viele Fragen kommen aus dem Bereich des Straf- und Strafprozessrechts. In einem Fall war beispielsweise der Vorschlag zur Streichung des Richtervorbehalts in § 81a Abs. 2 StPO in Fällen alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit zu prüfen. In einem anderen Prüfungsauftrag ging es um die Frage, welcher Grundrechtsschutz Toten zukommt, wenn einer Leiche zu Beweiszwecken DNA entnommen werden soll.

Auch Große Anfragen muss das Ministerium beantworten. Eine Große Anfrage dient in erster Linie der Opposition als Instrument zur politischen Richtungskontrolle; sie muss von mindestens 5% der Abgeordneten eingebracht werden. Offiziell muss die Regierung innerhalb von sechs Wochen antworten, in der Praxis dauert dies allerdings meist viel länger.

Daneben kommen täglich Eingaben von Bürgern. Teilweise handelt es sich dabei nur um die Bitte um Rechtsauskunft, teilweise werden Vorschläge für Gesetzesänderungen gemacht. Oft handelt es sich um Reaktionen auf kürzlich ergangene Gerichtsurteile. Um das Prinzip der Gewaltenteilung nicht zu missachten, bezieht das Ministerium jedoch grundsätzlich zu Entscheidungen von Gerichten keine Stellung.

Auch die Interviews, die die Bundesjustizministerin regelmäßig der Presse gibt, wollen gut vorbereitet sein. Zu den erwarteten Gesprächsthemen erstellen die jeweils zuständigen Referate vorbereitende Papiere, aus denen die Ministerin zum Beispiel ersehen kann, wie der aktuelle Diskussions- und Verfahrensstand eines aktuellen Gesetzgebungsvorhabens ist.

Sehr lehrreich waren für mich vor allem jene Aufgaben, bei denen ich bekannten Lehrstoff anwenden und vertiefen konnte. Ich durfte u.a. Prüfaufträge zum Zitiergebot von Art. 19 Abs. 1 S. 2 GG, zur Verfassungswidrigkeit des Mordmerkmals der niedrigen Beweggründe und zum Menschenbild im Grundgesetz erledigen. Ungewohnt waren für mich allerdings zunächst die im Ministerium geltenden Formvorschriften, die beim Verfassen eines Vermerkes zu beachten sind. Auch der in Klausuren so wichtige Gutachtenstil kommt in Vermerken selten vor. Vorlagen an die Ministerin müssen eine Problematik knapp auf den Punkt bringen; das geht besser im Urteilsstil. Zu Fragen, die zwischen Literatur und Rechtsprechung umstritten sind, orientiert man sich in aller Regel an der Rechtsprechung, insbesondere des Bundesverfassungsgerichts.

Das Highlight meiner Praktikumszeit bestand in der Teilnahme an einer Anhörung des Rechtsausschusses des Bundestages zum Thema Patientenverfügungen. Ich durfte miterleben, wie schwierig das Zustandekommen eines Gesetzes in der Realität ist. Insgesamt neun medizinische und juristische Sachverständige nahmen Stellung zu drei Gesetzentwürfen. Anschließend konnten die Abgeordneten weitere Fragen stellen. Die komplexen medizinischen und juristischen Probleme sowie die besondere Sensibilität des Themas verdeutlichten den Zuhörern nur allzu gut, welche Verantwortung die Abgeordneten tragen und wie schwierig die Entscheidungsfindung oft ist.

Um keine falschen Hoffnungen zu wecken, möchte ich abschließend allerdings darauf hinweisen, dass das Ministerium nur sehr begrenzt Studierende für Praktika aufnehmen kann. Das 1999 in Berlin bezogene Gebäude hat kaum noch Raumreserven, so dass künftig nur wenige Arbeitsplätze in der Bibliothek zu vergeben sind. Eine Bewerbung macht also nur Sinn, wenn sie früh genug erfolgt und weit überdurchschnittliche Leistungsnachweise beiliegen – aber selbst dann braucht man wohl noch ein Quäntchen Glück, dass alles passt.

Julia Hagenkötter, Europa-Universität Viadrina

 


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