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Deutsch-Polnischer Studiengang für Juristen

Einen deutschlandweit einmaligen Studiengang bietet die Europa-Universität Viadrina an. Seit dem Wintersemester 2004/2005 können Studenten dort innerhalb von sechs Semestern den „Bachelor of German and Polish law“ (GPL) erwerben. Wer sich für Rechtswissenschaften interessiert und nebenbei Kenntnisse der deutsch-polnischen sowie europäischen Rechtsbeziehungen erwerben möchte, für den dürfte dieser Studiengang genau das Richtige sein.

Das Angebot richtet sich gleichermaßen an deutsche und polnische Abiturienten. Der neue Studiengang ist geradezu beispielhaft für die wachsende deutsch-polnische Freundschaft. Ermöglicht wurde er durch die enge Zusammenarbeit zwischen der deutschen Viadrina und der Fakultät für Verwaltung und Recht der Adam-Mickiewicz-Universität Poznan. Die Studenten haben sowohl Vorlesungen in Frankfurt (Oder) als auch am Collegium Polonicum in Slubice, dem Frankfurt gegenüberliegenden Ort am anderen Ufer der Oder. In jedem Wintersemester werden ca. 100 Studienplätze angeboten. Die Mehrheit der Studenten kommt aus Polen. 30% der GPL-Studenten, die zum Wintersemester 2008/09 ihr Studium aufnehmen, besitzen eine deutsche oder doppelte Staatsangehörigkeit.

Zu den Voraussetzungen, die Interessenten unbedingt mitbringen sollten, gehören insbesondere gute Kenntnisse beider Sprachen, da Vorlesungen und Prüfungen sowohl in deutscher als auch in polnischer Sprache abgehalten werden. Während polnische Studenten bereits bei Studienbeginn ihre Kenntnisse der deutschen Sprache in Form einer DSH-Prüfung nachweisen müssen, haben deutsche Studenten bis zum dritten Semester Zeit, sich Polnisch-Kenntnisse anzueignen. Erst dann beginnen nämlich die Vorlesungen in polnischer Sprache. Eine besondere Polnisch-Prüfung müssen sie allerdings nicht ablegen.

Klar im Vorteil (und auch in der Überzahl) sind diejenigen Studenten, die zweisprachig aufgewachsen sind. Ihre Zweisprachigkeit können sie hier ideal nutzen. Gerade deshalb wird von vielen dieser Studiengang gewählt. Aber es gibt auch einige Mutige, die sich ohne polnische Sprachkenntnisse immatrikuliert und dann am Sprachenzentrum der Viadrina die Sprache erlernt haben, entweder nebenbei während der Vorlesungszeit oder in einem Intensivkurs in den Semesterferien.

Oft wird allerdings beklagt, dass die polnischen Dozenten zu wenig Rücksicht nähmen auf die Sprachschwierigkeiten der deutschen Studenten, während man auf der deutschen Seite gegenüber den Polen sehr viel toleranter sei. Auch die Zusammenarbeit der beiden Universitäten wird vereinzelt als verbesserungswürdig kritisiert. Studienanfänger sollten sich durchaus darauf einstellen, dass bereits während der Einführungswoche Informationsveranstaltungen ausschließlich in polnischer Sprache stattfinden.

Die Beziehungen zwischen deutschen und polnischen Studenten an der Viadrina werden sehr unterschiedlich beurteilt. Es ist zu beobachten, dass oft jede Gruppe unter sich bleibt. Ein möglicher Grund dafür könnte darin liegen, dass polnische Studenten häufig sehr unsicher sind, was ihre Sprachkenntnisse betrifft, so dass ihnen schlicht der Mut fehlt, auf ihre deutschen Kommilitonen zuzugehen. Von polnischer Seite wird allerdings kritisiert, dass einige der deutschen Studenten sich desinteressiert und gleichgültig zeigen würden und nicht bereit seien die Polen zu integrieren. Viele der Pendler hätten auch gar kein Interesse daran an der Uni private Kontakte zu knüpfen, sondern hielten sich stattdessen lieber an ihr soziales Umfeld in Berlin. Natürlich gibt es aber auch viele positive Beispiele für Freundschaften zwischen deutschen und polnischen Studenten.

Während der ersten drei Semester besuchen die Studenten weitgehend die gleichen Vorlesungen wie ihre Kommilitonen des deutschen Jura-Studiums an der Viadrina, also Lehrveranstaltungen im Zivil-, Straf- und Öffentlichen Recht. Daneben werden Kenntnisse des Römischen Rechts sowie der Europäischen Rechtsgeschichte vermittelt. Ab dem dritten Semester werden dann Veranstaltungen zu den Grundlagen des Polnischen Rechts angeboten, welche wiederum den regulären Veranstaltungen des polnischen Jura-Studiums entsprechen. Im Vergleich zum deutschen Jura-Studium wird im Polnischen übrigens viel mehr Wert auf das Auswendiglernen gelegt!

Im sechsten Semester wird die Bachelor-Arbeit geschrieben, welche der Großen Übung im deutschen Jurastudium entspricht und wahlweise im Zivil-, Straf- oder Öffentlichen Recht geschrieben werden kann. Die Arbeit fließt mit 30% in die Gesamtnote ein.

Der Bachelor-Studiengang verlangt allerdings von den Studenten ein gewisses Maß an Selbstdisziplin. Beispielsweise müssen die Studenten anders als im deutschen Jura-Studium keine der Klausuren des Grundkurses I bestehen. Einige der Studenten schreiben auf den Rat der Professoren die Klausuren zwar trotzdem freiwillig mit, um den Stoff auch zu beherrschen, viele nutzen dagegen das erste Semester vor allem dazu, das Party-Leben in Frankfurt und Slubice kennenzulernen. Für Erstere dürfte sich der Fleiß im zweiten Semester auszahlen. Dann wird es nämlich bei den Klausuren für alle ernst.

Auch die Bachelor-Arbeit stellt die meisten Studenten auf eine harte Probe. Anders als ihre deutschen Kommilitonen müssen die GPL-Studenten keine Hausarbeiten schreiben. Werden sie dann im sechsten Semester mit der Bachelor-Arbeit konfrontiert, fehlt ihnen oft das Wissen, wie so eine Arbeit überhaupt auszusehen hat. Auch deshalb schreiben einige Studenten freiwillig einmal probehalber eine Hausarbeit für Anfänger mit.

Nach Abschluss des Bachelor-Studiums können die Studenten in vier weiteren Semestern den „Master of German and Polish law“ erwerben. Hier werden die bereits erworbenen Kenntnisse im deutschen und polnischen Recht vertieft. Im Gegensatz zum Bachelor-Studiengang sind allerdings vorwiegend polnische Veranstaltungen vorgesehen. Auch ist ein vierwöchiges Praktikum zu absolvieren, wahlweise in Polen oder Deutschland. Die Besonderheit des Masters ist, dass die Absolventen nicht nur einen deutschen juristischen Mastertitel erwerben, sondern von der Adam-Mickiewicz-Universität Poznan zugleich den für den Abschluss des polnischen Jura-Studiums üblichen Titel „Magister des polnischen Rechts“. Hierbei handelt es sich um einen für das Land Polen berufsqualifizierenden juristischen Hochschulabschluss.

Wer dennoch lieber als Anwalt in Deutschland tätig sein möchte, der kann anschließend noch in das deutsche Jura-Studium wechseln und das erste juristische Staatsexamen nachholen. Hier können die Studenten sich ggf. das Masterexamen als Schwerpunktbereichsprüfung anerkennen lassen. Die Möglichkeit den Bachelor bzw. Master mit dem klassischen deutschen Jura-Studium kombinieren zu können, wird von vielen Studenten als ein wesentlicher Vorteil der Ausbildung betrachtet. So muss man sich nicht schon zu Beginn des Studiums auf eine Richtung festlegen.

Ein Nachteil des Bachelor-Studiengangs könnte allerdings darin zu erblicken sein, dass nur oberflächliche Kenntnisse erworben werden, so dass die Berufschancen auf dem Arbeitsmarkt ohne Master als eher gering eingestuft werden. Hat man allerdings neben dem Bachelor auch den Master und / oder die juristischen Staatsexamina in der Tasche, besitzt man sicherlich eine wertvolle Zusatzqualifikation, wodurch man sich von Mit-Bewerbern unterscheiden dürfte und welche den zukünftigen Arbeitgeber von der eigenen Person überzeugen könnte.

Julia Hagenkötter, Europa-Universität Frankfurt (Oder)


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