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Von guten Lehrbüchern und dem schlechten Gewissen: Mein erstes Semester |
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Das war es also. Mein erstes Semester als Jura-Studentin ist vorüber. Es ist noch gar nicht lange her, da hatte ich keine Ahnung, wie viele Verträge ich beim Brötchen Kaufen eigentlich abschließe, was eine „invitatio ad offerendum“ ist oder dass die Abkürzung „AT“ nicht nur für „Altes Testament“ steht. Ich kann jetzt „Subsidiaritätsprinzip“ richtig schreiben und „Erblasser“ richtig lesen. Und weil die deutsche Sprache scheinbar nicht reichhaltig genug ist, durfte ich als Erstsemester mich schon mit „culpa in contrahendo“ und „dolus eventualis“ befassen. Denn ob gewollt oder nicht, wer sich für Jura entscheidet, bekommt Latein quasi als Nebenfach obendrein.
Ein Erstsemester muss sich an vieles erst gewöhnen. Da wären zunächst einmal Professoren, die mit Paragraphen nur so um sich werfen. Und als ob das Zuhören in solchen Fällen noch nicht anstrengend genug wäre, kommt die Frage über das richtige Mitschreiben noch dazu. Was schreibe ich mit? Wie viel schreibe ich mit? Und vor allem: Wann schreibe ich mit? Schreiben und Zuhören gleichzeitig ist schwierig. Also heißt es abwarten, bis der Professor zu nebensächlichen Ausführungen ansetzt und erst dann den Gedanken festhalten. In Vorlesungen für Erstsemester sind sämtliche Typen von Mitschreibern vertreten: Der Stenograf, der jedes gesprochene Wort zu Papier bringt, der Mitschreibe-Verweigerer, der weder Stift noch Zettel in die Vorlesung mitbringt, und schließlich die Kommilitonen in der letzten Bank, die ihr Schreibwerkzeug alternativ zum Schiffe-versenken-Spielen einsetzen. Frustration macht sich dann bei dem fleißig mitschreibenden Studenten breit, wenn der einige Tage nach der Vorlesung die eigene Schrift nicht mehr entziffern kann oder das Notierte seltsamerweise keinen Sinn ergibt. Spätestens im zweiten Semester haben dann aber alle gemerkt, dass das, was der Professor erzählt, in jedem Lehrbuch nachzulesen ist und eine stenografische Mitschrift sich nur begrenzt zum Nacharbeiten des Stoffes eignet.
Ein gutes Lehrbuch ist parallel zu jeder Vorlesung unabdingbar. Manchmal muss es allerdings auch eine schlechte Vorlesung ersetzen. Ich habe im ersten Semester keine einzige Vorlesung versäumt. Der Grund dafür waren allerdings nicht etwa interessante, lehrreiche Vorträge, sondern mein schlechtes Gewissen, das sich breit gemacht hätte, wenn ich nicht hingegangen wäre. Und die Angst, etwas Wichtiges verpassen zu können. Rückblickend war das so manches Mal völlig unbegründet. Ich kann behaupten, bei meinen Kommilitonen keinen Zusammenhang zwischen der Zahl der besuchten Veranstaltungen und der Note ihrer jeweiligen Abschlussklausur festgestellt zu haben. Schlechte Veranstaltungen nicht zu besuchen ist okay. Solange man die gewonnene Zeit dann auch in sein Studium investiert. Ich habe gelernt, das Wort „Selbststudium“ wörtlich zu nehmen. Die wenigsten Professoren vermitteln einem Anfänger wirklich auch die Grundlagen, die er braucht. Stattdessen haben viele ihr ganz persönliches Steckenpferd und erörtern viel lieber die Fragen und Probleme, zu denen sie ihre Meinung kund tun wollen. Verlassen kann sich der Student in einem solchen Fall nur auf die Arbeitsgemeinschaften, ein Lehrbuch und sich selbst. Wer mit dieser Eigenverantwortung umgehen kann, über genügend Selbstdisziplin verfügt und in der Lage ist, sich seine Zeit gut einzuteilen, der ist klar im Vorteil. Mit Selbstbetrug kommt kein Jurist durch das Studium. Planlos und unkonzentriert irgendwelche Bücher zu lesen, seitenweise Kopien anzufertigen, die man sowieso nie liest, nur um dann hinterher stolz behaupten zu können, acht Stunden in der Bibliothek gewesen zu sein, beruhigt allenfalls das Gewissen.
Besonders schwer gefallen ist mir am Anfang das Klausuren-Schreiben. Im Physikunterricht in der Schule habe ich gelernt: „Leistung ist Arbeit pro Zeit“. Diesen Spruch sollte man sich als Jura-Student einrahmen und über dem Schreibtisch aufhängen. Wer in der Lage ist, sich zügig in einen unbekannten Sachverhalt hineinzudenken, das gelernte Wissen in kürzester Zeit abzurufen und wer sämtliche Definitionen und Prüfungsschemata sofort parat hat, der wird mit dem Zeitdruck fertig. Wer anfängt, sich Definitionen selbst zu überlegen oder die Positionen im Meinungsstreit herzuleiten, der hat den Kampf gegen die Zeit schon verloren.
Und noch eine Erkenntnis habe ich gewonnen: Jura ist ein Fulltime-Studium. Kaum ist man raus aus dem Hörsaal, geht es in der Realität eigentlich erst richtig los. Man macht sich zum ersten Mal Gedanken über seine Rechte als eBay-Kunde. Man liest sich den Mietvertrag ein wenig genauer durch. Man stellt das Radio lauter, wenn es um eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts geht oder einen Gesetzesentwurf im Bundestag. Und auf einmal ist selbst die allabendliche Tagesschau gar nicht mehr so langweilig. Stolz ist ein Erstsemester dann, wenn er auch noch etwas von seinem gewonnenen Wissen preisgeben darf. Allerdings ist Vorsicht geboten, wenn man mit Laien eine Diskussion anfängt. Ich gebe zu, ich habe versucht, meinen Eltern die actio libera in causa zu erklären und dabei nicht bedacht, dass ein Theorienstreit wohl eher in eine Hausarbeit gehört als zum familiären Mittagessen.
Manchmal wünschte ich, ich hätte das, was ich in den letzten sechs Monaten gelernt habe, schon viel früher gelernt. Jura als Schulfach, darüber sollte man nachdenken. Wichtige Themen des Öffentlichen Rechts werden zwar häufig in Fächern wie Sozialwissenschaften vermittelt, dagegen kommen Inhalte des Bürgerlichen Rechts und des Strafrechts viel zu kurz. Dabei ist es doch in unserer Gesellschaft unerlässlich, sich z.B. im Vertragsrecht auszukennen. Spätestens dann, wenn der Einzug in die eigenen vier Wände bevorsteht oder der erste Arbeitsvertrag auf dem Tisch liegt, sollte jeder wissen, was er da eigentlich unterschreibt.
In den ersten Wochen des Semesters wurde ich jeden Tag mindestens einmal gefragt, warum ich Jura studiere. Ich habe etwas erzählt von der Bandbreite der Berufe, die einem ein Jura-Studium eröffnet, und von abwechslungsreichen, realitätsnahen Inhalten. Insgeheim hatte ich keine Ahnung. Ich hatte einfach die Hoffnung, dass das Studium irgendwie zu mir passen würde. Ich gestehe, dass auch das Ausschlussverfahren eine Rolle gespielt hat, ich konnte nämlich für keines der Fächer in der Schule eine besondere Begeisterung aufbringen, die mir irgendeine Richtung für meine Interessen und Fähigkeiten vorgegeben hätten. Und da ich von Jura ja bisher noch keine Ahnung hatte, war es zumindest einen Versuch wert. Wenn mich jetzt jemand fragen würde, warum ich Jura studiere, wäre die Antwort zum Teil noch die gleiche. Nur könnte ich einige Gründe mehr aufführen. Das Reizvolle an Jura ist vor allem das Argumentieren, das logische und abstrakte Denken. Die Herausforderung, einen Konflikt zwischen Menschen mit rechtsstaatlichen Grundsätzen zu lösen. Das Gefühl, einen Beitrag leisten zu können für das Funktionieren des menschlichen Zusammenlebens. Ich freue mich auf mein zweites Semester.
Julia Hagenkötter, Europa-Universität Viadrina
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