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Der Ersti [lat. primus inter studiosi] Über das Verhalten eines Ersti – eine Abhandlung |
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Eben waren wir noch in euphorische „Abi!!!“ -Schreie gehüllt, waren berauscht von unserem eigenen Können, unserer grandiosen Art, dachten nichts höheres erreichen zu können, am Gipfel des Olymp zu stehen, und schon weichen diese selbst produzierten nebulösen Glücksgefühle einer Erfahrung, die zwar hart, aber ebenso wahr ist: „Abi!!! … achso, Abi hat ja jeder.“
Nachdem man sich an der Schule als vollkommener Held gefühlt hat, betritt man also nach einigen Wochen Höhenflug, Interrail-Reisen, Sprachurlaub, Bewerbungsmarathon und Ferienarbeit die Universität. Halb ehrfürchtig geht man durch die Gänge, sucht nach dem richtigen Hörsaal und den anderen, in derselben Weise herumsuchenden Studenten, und irgendwie hat man das unbestechliche Gefühl „alles hat auf mich gewartet!“.
Bis zur Begrüßungsvorlesung. Und bis zur Erklärung des Dekans: „Schauen Sie bitte links neben sich! Dieser Kommilitone wird die Universität nach der Zwischenprüfung verlassen. Und jetzt schauen Sie bitte rechts neben sich! Dieser Kommilitone wird durchs 1. Staatsexamen fallen.“
Ab diesem Zeitpunkt beschäftigt den Ersti nur noch eins – wer bin ich? Bin ich der links oder der rechts oder besteht tatsächlich die geringe Chance, dass ich zu dem einen kleinen Drittel In-der-Mitte-Sitzer gehöre?
Mit dieser multiplen Persönlichkeitsstörung geht der Ersti also ins Rennen. Bisher war er noch hoch motiviert, war sich gewiss, sich voller Elan und Tatendrang in sein selbst gewähltes Studium zu stürzen – ein Traum, endlich genau das umzusetzen und sich mit genau dem befassen und beschäftigen zu können, was man selbst wirklich möchte, und nicht was einem das Kultusministerium in seiner ermessensfehlerfreien Vorstellung von Allgemeinbildung vorsetzt. Statt die unendliche Freiheit zu spüren, spürt er aber eher den harten Boden der Realität; die Tatsache, dass man mehr eine noch unbekannte Nummer ist, die sich auch nicht viel leichter als bisher durch den Lernstoff durchzwängt.
Der Ersti lernt sich von der unzähligen Literatur die schlechteste auszuwählen, er kauft die gebrauchten Superschnäppchen von vor der Schuldrechtsreform zum Wucherpreis (§ 138 II BGB). Er versteht die Fragestellung nicht. Er will wissen, ob es die Folie auch im Internet gibt, oder ob er mitschreiben muss. Der Ersti stürzt sich in einen todesmutigen Kampf beim Sich-in-Fallbesprechungslisten-Eintragen. Er steht wie ein Häufchen Elend vor einem der drei bekanntermaßen dauerkaputten oder auch chronisch kranken Kopierern und fragt sich was ein „Toner“ ist. Er geht mit seinen fünf neuen Freunden in die Mensa, er sammelt die Flyer von seinen ersten Studentenpartys und hängt sie daheim auf. Er fragt sich was ein „Lehrstuhl“ ist, und ob der Professor während der Vorlesung da drauf sitzt. Er lernt gleich in der ersten Woche die unfreundliche Dame vom Bafög-Amt kennen. Er hat die Homezone an der Uni und eine Bahncard 25. Er findet es witzig mit seinen Freunden ab sofort s.t. und c.t. -Termine auszumachen; von nun an wird seine Zeit akademisch geviertelt. Er versucht in der Universitätsbibliothek direkt vom Regal auszuleihen. Er läuft ganz cool wie jeder andere zu den Spinds, schließt seine Sachen ein und bemerkt erst hinterher, dass er sich seine Nummer nicht gemerkt hat. Peinliches Suchen und Durchprobieren fremder Schlösser folgt, und die Erkenntnis, sich die Nummer doch irgendwie anhand des Geburtsdatums oder eines bekannten Paragraphens zu merken.
Der Ersti hält sämtliche Ersti-Veranstaltungen für absolut überlebensnotwendig und unverzichtbar. Er meint irgendetwas verpassen zu können und den Anschluss nicht zu kriegen. Er hat das Gegenteil von Bindungsangst und sein Schlagwort lautet „feste Grüppchen“. Das erste Mal Vorlesung schwänzen ist für ihn wie einen kompletten Tag lang an der Schule blau zu machen. Er klopft wie ein Verrückter nach der Vorlesung auf die Tische und sieht das Klopfen als Teil seiner freien Meinungsäußerung.
Er schreibt eifrig mit, schaut die Aufschriebe hinterher aber nie wieder an - führt diese Gepflogenheit jedoch trotzdem bis zum Ende seines Studiums fort, da er gegen den ihm innewohnenden, von der Schule diktierten Zwang einfach nicht ankommt. Er erfährt in der Einführungswoche ungefähr zehn Mal was der Unterschied zwischen Gutachtenstil und Urteilsstil ist. Er lästert nicht mehr, er subsumiert.
Er erschreckt sich über die Brutalität in Strafrechtsfällen und geht bestürzt über den tragischen Tod des nicht anvisierten Opfers beim aberratio ictus aus der Vorlesung. Er wundert sich, wenn O den T tötet. Er lacht über Bundestagsmitglied Herbert Hinterbänkler, die Gemeinde Zankdorf und den Bundeskanzler Gabriel Nahles.
Er denkt, wenn seine Freunde winken, an die Trierer Weinversteigerung, beim Essen an Haakjöringsköd und beim Briefe öffnen an den Zugang nach § 130 I BGB. Er fragt sich, ob sein Beziehungsende kausal mit seiner Hausarbeitenphase zusammenhängt und hofft, dass sein laut ausgerufenes „Willst du mich heiraten?“ im Fußballstadion eine bloße invitatio ad offerendum war und keine Ersatzpflicht nach § 1298 BGB nach sich zieht.
Seine Mitmenschen verstehen nicht mehr, wieso er einen simplen Schraubenzieher plötzlich für ein gefährliches Werkzeug hält, er bei „DSL“ nicht mehr ans Internet, sondern an die Drittschadensliquidation denkt, „GoA“ ihn nicht mehr an einen Staat in Indien oder eine Musikrichtung erinnert, sondern an Feuerwehrmänner und Erstehilfeleistungsmaßnahmen, er Angst vor Fahrgemeinschaften hat und die Fahrt als explizite Gefälligkeit unbedingt schriftlich sicherstellen will. Wenn er in der Mensa Huhn statt Schwein kriegt, fragt er sich ob Hühner schlechte Schweine sind oder ob ein aliud vorliegt. Er beantwortet Fragen nach seinem Wohnsitz und nach seinem Alter von jetzt an ganz pauschal mit „Es kommt drauf an“.
Er lässt selbst in seinem Tagebuch ein Drittel Rand, schreibt mit Schriftgröße 12 und Zeilenabstand 1,5 und vermerkt „a.A. meine Eltern“. Er findet der „falsus procurator“ ist ein mutiger Held, der in jeden Action-Film gehört. Wenn er einen trinken geht, fragt er sich ob ex tunc oder ex nunc und insgesamt macht er auf seine Umgebung wohl den Eindruck, dass er nicht eine Wissenschaft, sondern eher eine neue Sprache studiert, mit Hilfe derer er sich mit seinen Kommilitonen leicht kryptisch ausdrücken kann, und die nur diese eingeschworene Gemeinschaft noch versteht.
Er händigt der bellenden Sache seines Mitbewohners die falsche Futtermischung aus, und sagt ihm nach seiner Rückkehr: „Sie ist untergegangen“. Er fährt mit einer Gefahrenquelle bis nach München. Er spielt am liebsten Vier gewinnt. Gegen Kommentare der Korrekturassistenten wie „eine an erheblichen Mängeln leidende, im Ganzen nicht mehr brauchbare Leistung“ erstattet er Anzeige wegen Beleidigung, hilfsweise wegen übler Nachrede. Hemmung kennt der Ersti ab jetzt nur noch bei der Verjährung. Wenn es soweit kommt, dass er beim Schreiben einer Klausur im Fachbereich Erbrecht Studentenmassen zum Erbrechen aufgefordert sieht, und sich selbst dabei etwas wie der Erblasser vorkommt, braucht er definitiv mal wieder einen Tag Pause.
Am Ende des ersten Semesters ist wohl auch der Ersti mit seinen Kräften etwas am Ende, aber er ist stolz und glücklich eigentlich nur noch ein kleines wesensgleiches Minus zu einem Diplomjuristen zu sein und in all dem Chaos nicht selbst untergegangen zu sein. Nach dem Durchlaufen der ersten stud.iur.-Phase wird sich der Ersti in mehreren Entwicklungsstadien als Diplomjurist, Alumnus (=der mit Wissen genährte) und Rechtsreferendar entpuppen und sich schließlich und letztendlich zu einem wunderschönen Volljuristen entwickeln. … und Wahrscheinlichkeitsrechnungen gehören abgesehen davon ja schließlich sowieso nicht in den Stundenplan!
Sarah Gog
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