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Würde ich mein Jurastudium heute noch mal von vorne beginnen, würde ich einiges anders machen. Anfangs bekommt man gerade in der Einführungswoche sehr viele gute Ratschläge, man überschaut diese Hinweise und Ideen und das komplette kommende Studium jedoch noch nicht. Würde ich heute noch mal ganz am Anfang stehen, würde ich mein Studium ganz anders aufbauen, ich würde Dinge außer Acht lassen, die mir wichtig erschienen und ich würde manches sorgfältiger und intensiver machen, was ich nicht gerade mit besonders großem Elan verfolgt habe.
Im Folgenden soll zuerst die Vorstellung der Universität davon wie man sein Jurastudium am besten aufbaut, betrachtet werden. Die Universitäten stellen auf ihren Homepages oft einen ungefähren Studienaufbau1 zur Verfügung, der einen empfohlenen Plan vorgibt. Es sind nicht an jeder Uni exakt die gleiche Anzahl an Klausuren und Hausarbeiten vorgesehen, aber im Wesentlichen handelt es sich unabhängig davon in den ersten 3 Semestern um die 3 kleinen Scheine im Zivilrecht, Öffentlichen Recht und Strafrecht, die die sog. Zwischenprüfung darstellen, sowie um die 3 großen Scheine, die vom 4. - 6. Semester eingeplant sind. Parallel dazu sollten die „Zusatzleistungen“ Grundlagenschein, Schlüsselqualifikation, fremdsprachliche Lehrveranstaltung, 3 Monate praktische Studienzeit (=Grundpraktikum) und Seminarschein abgelegt werden. Außerdem sollte ab dem 4./5. Semester auch mit der Wahl und den 16 Pflichtsemesterwochenstunden im Schwerpunktbereichstudium begonnen werden. Der Studienplan sieht anschließend vor, dass dieses Schwerpunktbereichsstudium, das mit der sog. Universitätsprüfung abschließt, bis Ende des 6. Semesters gemeistert wird.
Anschließend hat man nach dem vorgeschlagenen Ablauf noch das 7. und 8. Semester und somit noch ein ganzes Jahr Zeit, um sich intensiv auf den Freischuss - den Freiversuch für das 1. Examen bzw. die 1. Staatsprüfung - vorzubereiten, der am Ende des achten Semesters erfolgen kann. Des Weiteren besteht bis zum Ende des 10. Semesters die Nachverbesserungsmöglichkeit, d.h. wenn man bis Ende des 10. Semesters das 1. Examen schreibt, ist es nach der JAPrO 20022 möglich, bis 2 Semester nach dieser Prüfung noch einmal zur Notenverbesserung teilzunehmen.
Soweit die Theorie. In der Praxis sehen manche Dinge etwas anders aus. Die kleinen Scheine bringt man am besten in den ersten 2 Semestern schon hinter sich. Parallel dazu macht man den Grundlagenschein, den Sprachschein und die Schlüsselqualifikation, obwohl letztere sich auch mehr lohnen kann, wenn man wirklich schon etwas erfahrener ist. Aber man kann sie auch einfach schnell hinter sich bringen ohne dadurch den Erwerb besonders wichtiger Qualifikationen für den späteren Beruf und das weitere Leben zu verpassen. Die Semesterferien werden am Anfang hauptsächlich für Hausarbeiten benötigt, man kann diese Zeit jedoch ab dem 3. Semester schon für die 4-6- Wochenblöcke des Grundpraktikums verwenden, wenn die großen Scheine noch nicht angepackt werden und die kleinen schon bestanden sind. Unter 4 Wochen werden Praktikumsleistungen nicht anerkannt, daher muss man die 3 Monate Grundpraktikum in die vorlesungsfreien Zeiten gut einplanen.
Vom 3. - 5. Semester sollte man die Zeit sehr intensiv für das Lernen auf die großen Scheine nutzen, da mit denselben im Prinzip schon der gesamte Examensstoff abgedeckt ist und sehr viel bewältigt werden muss. Ab dem 5. Semester ist es sinnvoll parallel schon einige Schwerpunktbereichsveranstaltungen zu besuchen und seinen Schwerpunkt zu suchen; sollte man nicht offensichtlich eine bestimmte Neigung zum Strafrecht oder zur Rechtsgeschichte haben, tut man besser daran diese Schwerpunkte außer acht zu lassen, da sich die öffentlich-rechtlichen und v.a. zivilrechtlichen Schwerpunktbereiche viel mehr fürs 1. Examen gebrauchen bzw. weiterverwenden lassen. Ähnlich geschickt kann man die Schwerpunktbereichshausarbeit mit dem Seminarschein verbinden und dadurch ebenso zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen. Der Schwerpunktbereich ist nur sehr schwer neben den großen Scheinen und der Examensvorbereitung unterzubringen. Wenn er sich nicht in großen Teilen mit dem Examensstoff deckt, muss man sehr viel extra Zeit für ihn aufwenden. Und man kann sich kaum gleichzeitig intensiv um beides kümmern.
Deswegen ist es von Vorteil die Schwerpunktbereichsvorlesungen zwar schon parallel zu den übrigen Vorlesungen zu besuchen, es ist jedoch vorzuziehen, die großen Scheine zuerst vollständig zu erwerben bzw. mit ihnen abzuschließen und erst danach in die Prüfungen des Schwerpunktbereichs zu gehen und nach dieser Prüfungsphase wiederum, die sich insgesamt in etwa über 2 - 3 Semester erstreckt, letztendlich die volle Konzentration auf das Examensrepetitorium und die Examensvorbereitung zu legen und somit das Studienende zu fokussieren. Es ist daher kaum möglich den Schwerpunkbereich wirklich in der vorgegebenen Zeit schon mit Erfolg hinter sich zu lassen, da diese im Vergleich zu den früheren Wahlfachgruppen vom Umfang her stark ausgeweitet wurden, und es auch nicht an allen Unis möglich ist, diesen auf die Zeit nach dem abgeschlossenen 1. Staatexamen zu verschieben. Damit erfordert er doch mehr als die dafür eingeplante Zeit, die man sich infolgedessen an anderer Stelle wieder einsparen muss.
Abgesehen von diesen Studienablaufsfragen gibt es auch noch inhaltliche Zielsetzungen, die man falsch ausrichten kann. Erstsemestern rät man oft: „Mut zur Lücke!“ zu haben. Man kann nicht alles wissen und man sollte sich wirklich nicht von der vielen Literatur und den vielen Entscheidungen verrückt machen lassen, aber das Grundwissen und die Denkstrukturen bspw. die Auslegungsmethoden, die auf viele Fälle anwendbar sind, müssen vorhanden sein.
BGH-Entscheidungen sollte man niemals im Ganzen lesen, ebenso genügt es meist die wichtigsten Entscheidungen, die der Professor nennt, in ihren Leitsätzen oder einen Aufsatz zur Entscheidung nachzulesen. Zeitschriften-Datenbanken wie http://beck-online.beck.de/ und http://www.lexisnexis.de/modular sowie http://www.juris.de/jportal/index.jsp, die vom Uni-Netzwerk aus meist kostenfrei verfügbar sind, eignen sich besser um Aufsätze und Entscheidungen nachzulesen als eine stundenlange und nicht gerade kostensparende Kopierarbeit. Ein guter Tipp, um auf dem aktuellsten Stand der neusten Rechtsprechung zu bleiben, sind auch die Internetauftritte der juristischen Zeitschriften, der Verlage und der Gerichte, bspw.: http://vgsigmaringen.de/servlet/PB/menu/1217478/index.html?ROOT=1192890 Zum schnellen Nachschlagen von Definitionen eignen sich http://www.lexexakt.de/ sowie natürlich auch die breitere Internet-Enzyklopädie http://de.wikipedia.org/wiki/Hauptseite.
Bei den mündlichen Prüfungen zum Schwerpunktbereich und im Examen sollte man auf jeden Fall die Prüfungsprotokollsammlungen der Fachschaften nutzen.
Zum Studienbeginn erleichtert eine Führung durch die Bibliothek bzw. das Juridicum das schnellere Einfinden in die Literatur vor dem zwangsweisen Einfinden während der ersten Hausarbeitenphase. Sehr viele Lehrbücher können ebenso dort ausgeliehen werden. Vom Kauf von Literatur, die einen von der Aufmachung her nicht anspricht, ist wirklich abzuraten, und ein Blick ins Inhaltsverzeichnis zeigt, ob die Schwerpunkte, die erlernt werden müssen, überhaupt erfasst sind.
Man sollte nicht in Vorlesungen gehen, die einen stofflich mehr hindern als weiterbringen. Oft genug begegnet man Professoren, die selbst meist autodidaktisch gelernt haben und lehren, indem sie sich und ihr Wissen in den Vorlesungen selbstinszenieren, dabei jedoch kein Anliegen daran haben wirklich etwas rüberzubringen und weiterzuvermitteln oder die es schlichtweg leider nicht schaffen. Manchmal mag es aber auch einfach an der Art des Dozenten und auch des Studenten selbst liegen, dass die Wissensvermittlung nicht funktionieren mag. In diesem Fall ist es besser selbst zu lernen oder die Vorlesung bei einem anderen Dozenten ein Semester später zu wiederholen. Wenn man im Eigenstudium lernt, sollte man trotzdem ab und zu die Vorlesung bzw. den Leitfaden der Vorlesung mitverfolgen, damit man nicht am Ziel vorbeilernt und falsche Schwerpunkte setzt. Es lohnt sich auch sehr, sich frühzeitig grobe Überblicke über den Gesamt-Examensstoff zu machen und sich bspw. den Aufbau der einzelnen Klagearten im Öffentlichen Recht, die Definitionen im Strafrecht, sowie die Anspruchsgrundlagen und ihre Prüfungsschemata im Zivilrecht anzueignen. Damit verliert man die wesentlichen Lernziele nicht aus dem Auge und weiß worauf der Fokus beim Lernen und Arbeiten zu legen ist.
Im Übrigen ist noch zu sagen: Durchfallen schärft den Charakter, und vor allem haben Studenten, die Prüfungen nicht gleich beim ersten Mal schaffen, die Lerninhalte meist im Endeffekt besser drauf, und sind daher für die Zukunft, d.h. fürs Examen, schon besser gerüstet, während die anderen sich vielleicht grade auf ihren bestandenen Leistungen ausruhen und einen vermeintlichen Vorsprung haben.
Während dem Studium noch einen Studienortswechsel oder ein Auslandssemester hinzukriegen, erfordert natürlich eine gute zusätzliche zeitliche Planung und einen recht reibungslosen Ablauf, es lohnt sich aber! Letzten Endes gibt es auch wertvolle Erfahrungen während dem Studium und außerhalb des Studiums zu machen, die nicht anhand von eingesparten Semestern abgewogen werden können.
Sarah Gog
1http://www.jura.uni-tuebingen.de/studium/studienfachberatung/studienaufbau.pdf 2http://www.jum.baden-wuerttemberg.de/servlet/PB/menu/1155514/index.html
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