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Der Studienortswechsel

Die Unistadt innerhalb Deutschlands zu wechseln, sollte eigentlich nicht so ein großes Problem darstellen. Es gestaltet sich allerdings ungefähr genauso schwierig wie ein Wechsel ins Ausland. Wer sich an den Film „L’auberge espagnole“ erinnert, weiß wovon ich rede. Im dritten Semester hatte ich das Föderalismusprinzip in seinen Details gerade erst im Staatsrecht kennen gelernt, da wünschte ich mir schon den französischen Zentralstaat nach Deutschland.

Die erste Schwierigkeit besteht in den unterschiedlichen Begrifflichkeiten. Während in Bremen von AGs, Abschlussklausuren und dem Juridicum die Rede ist, spricht man in Tübingen von Fallbesprechungen, Übungen und dem „Seminar“ als juristischer Bibliothek. AGs sind prinzipiell das gleiche wie Fallbesprechungen; beide vertiefen anhand der Falllösung das in der Vorlesung gehörte Lehrbuchwissen. Grundlegend unterscheidet sich allerdings dagegen das System mit Abschlussklausuren in Bremen von dem System der Übungen in Tübingen. In Bremen wird zu jedem einzelnen Fach eine Abschlussklausur und/oder eine Hausarbeit angeboten, währenddessen in Tübingen Vorlesungen namens „Übungen“ zum Zivilrecht, Strafrecht, Öffentlichen Recht allgemein bestehen. In diesen Vorlesungen werden Fälle zu jedem Teilrechtsgebiet des jeweiligen großen Rechtsgebietes besprochen, und die zwei Mal während des Semesters stattfindenden Klausuren und Hausarbeiten sind auch in diese „Übung“ eingegliedert. Es finden somit also auch doppelt so viele Prüfungsmöglichkeiten statt als im Abschlussklausurensystem. Jedoch kann man im Übungssystem nicht sicher von einem bestimmten Rechtsgebiet ausgehen, das abgeprüft wird, wohingegen bei Abschlussklausuren der Prüfungsstoff eben auf das Teilrechtsgebiet der Vorlesung beschränkt ist. Derselbe Vorteil findet sich auch bei den Hausarbeiten in Bremen wieder, die zum dazugehörigen Teilrechtsgebiet angeboten werden und, die zudem, im Gegensatz zu Tübingen, auf 2 bis 3 Wochen zeitlich begrenzt sind, wodurch nach einer kurzen arbeitsintensiveren Phase wieder eine richtig bewusste Zeit der Erholung oder auch der Ferienarbeit folgen kann. Im Übungssystem ziehen sich die Hausarbeiten dagegen über 7-8 Wochen, während die eine in den Semesterferien und die andere während des Semesters angeboten wird. Dieses Konzept verleitet dazu nie fertig zu werden, und gerade die Hausarbeit während des Semesters lenkt zu sehr von den Vorlesungen und dem neu zu erlernenden Prüfungsstoff ab.

Durch diese und andere Verständigungsschwierigkeiten in den Bezeichnungen kam es regelmäßig und unweigerlich zu Missverständnissen bei der Kommunikation mit dem Ansprechpartner des Tübinger Prüfungsamts, der auf meine ausführlichen Fragen, welche Prüfungsleistungen anerkannt würden und, ob ich von einer Zusage auf meine Bewerbung hin sicher ausgehen könnte, schließlich in seinen Mails nur noch mit einem lang gezogenen „jaaaaaaaaaaaaa“ antwortete, und mich auf die Homepage verwies, statt sich mit meinen Fragen und dem Begriffswirrwarr zu befassen. Eine wirklich gute Auskunft, die mich sicher machte, erhielt ich dadurch also leider nicht. Und das Phänomen der Informationsfassade oder Informationsvortäuschung - sprich, dass man von einer inhaltsleeren Homepage auf einen Ansprechpartner ohne Wissen verwiesen wird, und dieser einen wiederum auf die Homepage als Informationsquelle verweist, trat auch hier mal wieder auf.

Generell kann man sagen, dass ein Wechsel von einer renommierteren Uni zu einer weniger bekannten und von den Professoren weniger favorisierten, leichter geht. Eine relativ junge Uni wie Bremen erkennt jede einzelne Prüfungs-(Teil)Leistung - also jede einzelne Klausur oder Hausarbeit - von „alteingesessen“ Unis wie Tübingen, Heidelberg o.ä. an, währenddessen es umgekehrt schon schwieriger ist; bei den alt-ehrwürdigen zählt nur die komplette Zwischenprüfung. Hat man diese allerdings, steht der Immatrikulation trotz der sonst geltenden Zulassungsbeschränkung ab dem 2. Fachsemester nicht mehr viel entgegen.1

Um Zeit für die Bewerbung an die andere Uni zu gewinnen, sollte man, wenn man am Ende des Semesters noch Abschlussklausuren und Hausarbeiten schreiben muss, auf jeden Fall - entweder direkt beim Professor oder bei den Aufsichtskräften in der Klausur - Schnellkorrektur beantragen. Dadurch gewinnt man nicht nur Zeit, um sich bewerben und einschreiben zu können, sondern man hat auch frühstmöglichst Klarheit über das Bestehen und die genaue terminliche Möglichkeit des Wechsels.

 Etwas mulmig kann einem dann schon werden, wenn man sich von der einen Uni exmatrikuliert ohne bereits an der anderen sicher angenommen und eingeschrieben zu sein, und alle Sachen schon packt um sich ein Zimmer in der neuen Unistadt zu suchen. Man zieht also aus - kündigt eine Wohnung, verlegt den Wohnsitz, meldet das BaföG um, hinterlässt Bevollmächtigungen für Freunde, die für einen Klausuren und Hausarbeiten abholen und zuschicken, hat Credit Points und AG-Teilnahmebescheinigungen gesammelt, die die neue Uni dann nicht kennt…, und dafür erfährt man dann andererseits wiederum, dass es an der neuen Uni plötzlich ein Studienbuch und Belegbögen gibt, von denen man zuvor noch nie etwas gehört hat.

Zudem tauchen in den Studienplänen der einzelnen Universitäten einige Unterschiede auf, die es einem zusätzlich zu aller Bürokratie und abstrusen Terminüberschneidungen noch beschwerlich machen sollen innerhalb Deutschlands den Studienort zu verändern.

Die Studienordnung sieht in Tübingen in den ersten 3-4 Semestern schon VWL für Juristen, Sachenrecht und Rechtsgeschichte vor. Das bedeutet, dass man als Wechsler zusätzlich zum ohnehin schon vollen Stundenplan noch Vorlesungen nachzuholen hat, wofür man meistens seinen zweiten und dritten Klon in diese parallel laufenden Veranstaltungen schicken müsste. Einen kleinen Teil an Vorlesungen erspart man sich möglicherweise aber auch schon dadurch, dass die Uni, die man verlässt, schon Pflicht- oder Wahlvorlesungen zu bestimmten Bereichen angeboten hat. In meinem Fall waren das in Bremen Kriminologie und Arbeitsrecht. Allerdings ist hier auch Vorsicht geboten - nicht in jeder Vorlesung steckt auch das, was draufsteht.

Ähnlich ist es mit dem Tübinger Mensaessen – im Vergleich zur Bezeichnung im Mensaplan immer eine Überraschung, und oft eine unerfreuliche. Abgesehen von den kulinarischen Differenzen, wo zwischen den einzelnen Mensen wirklich Welten liegen und ein Blick auf den Mensenvergleich der Zeitschrift UNICUM wirklich sehr wertvoll und hilfreich ist2, ergeben sich bei einem Studienortswechsel in ein anderes Bundesland vor allem auch Schwierigkeiten bezüglich des Landesrechts, das im neuen Bundesland in einigen Teilen neu erlernt werden muss. Daher ist es wenig sinnvoll erst kurz vor dem Examen die Universität zu wechseln, weil man sich in diesem Bereich noch mal neu einlernen muss. (Mindestens 2 Semester vor der 1. Staatsprüfung muss man an der Uni, an der man geprüft werden möchte, übrigens eingeschrieben sein.)

Gerade im Süden wird auch das Zivilrecht in den Vorlesungen auffallend stark gewichtet, es gibt deutlich mehr Pflichtvorlesungen in diesem Bereich, was angesichts der 3 von 6 Zivilrechtsklausuren im Staatsexamen auch sinnvoll erscheint. Insgesamt ist die Bezeichnung „Staatsprüfung“ etwas erstaunlich angesichts dessen, dass in jedem Bundesland anders geprüft wird – jeder Kleinstaat sein eigenes Staatsexamen abhält – und die Ergebnisse daher kaum oder sogar gar nicht vergleichbar sind.

Sarah Gog

1 http://www.jura.uni-tuebingen.de/studium/studienfachberatung/studienortwechsler.htm/?searchterm=studienordnung
2 http://www.unicum.de/evo/10995_1

 


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