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Das Google-Imperium: Ist Datenschutz von gestern? |
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Anfang diesen Jahres machte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) ihrem Unmut in einem SPIEGEL-Interview Luft: „Mich stört diese Gigantomanie, die auch bei der Google-Buchsuche durchscheint.“. Die Ministerin kritisierte ebenfalls die Dienste Google Street View und Google Earth, die Aufnahmen von Straßen, Grundstücken und Häusern aus der Satelliten- bzw. Straßenperspektive online zur Verfügung stellen.
Was darf Google? Angefeuert wird die jüngste Zuspitzung im Streit zwischen Verlegern, Autoren und der Google Inc. durch eine Anfrage beim Bundeskartellamt seitens der Verbände deutscher Zeitungs- und Zeitschriftenverleger, ob Google eigene Produkte bei der News-Suche bevorzugt. Im Mittelpunkt steht die Frage, inwieweit Google Daten wie Bücher-Scans, Zeitungsartikel und Fotoaufnahmen im Internet zur Verfügung stellen darf.
Bezüglich der umstrittenen Büchersuche hat Google zumindest in den USA bereits einen Vergleich mit US-Autoren und -Verlagen ausgehandelt, der es dem Konzern erlaubt, nicht-urheberrechtlich geschützte Bücher kostenlos zum Lesen und Downloaden zur Verfügung zu stellen.
Urheberrechtlich geschützte Bücher sollen als Vorschau angezeigt werden oder online verkauft werden. Als Quelle für die Millionen von Bücherscans dienen renommierte Bibliotheken der ganzen Welt, unter anderem die Universitätsbibliotheken von Harvard und Oxford, ebenso die Bayerische Staatsbibliothek.
Europeana.eu Das nicht-kommerzielles Konkurrenzprojekt Europeana.eu, welches im November 2008 von der EU Kommissarin für Informationsgesellschaft und Medien freigeschaltet wurde, lebt durch die Video-, Bild-, Ton- und Textbeiträge von Museen, Nationalarchiven aus allen EU-Mitgliedsstaaten.
Jedoch glänzt dieses Projekt nicht durch Benutzerfreundlichkeit und ist derzeit mit 5, 9 Mio. Datenträgern keine Alternative zu Google, doch steht im Herbst die Erweiterung auf 10 Mio. Dateien an.
Der "Heidelberger Appell" Kritik an Google übte bereits der „Heidelberger Appell“ im März 2009, der von renommierten Schriftstellern, Wissenschaftlern und Verlegern unterzeichnet wurde.
Der Appell richtet sich an die Bundesregierung, sich für den Schutz des geistigen Eigentums einzusetzen. Als Grundlage dient u.a. § 12 I des Urheberrechtsgesetzes: „Der Urheber hat das Recht zu bestimmen, ob und wie sein Werk zu veröffentlichen ist.“
Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger zählte in ihrer Zeit als Bundestags-Abgeordnete ebenfalls zu den Unterzeichnern. Neben der Büchersuche stehen Google Earth und Google Street View in der Kritik.
Müssen bei der Büchersuche „nur“ Vereinbarungen zwischen den Verlegern und Autoren und dem Konzern über Urheberrechte und eine Beteiligung an Einnahmen getroffen werden, geht es bei Google Earth/Maps mit der integrierten Street View um das Persönlichkeitsrecht aller im öffentlichen Raum befindlichen Menschen.
Google Street View Seit dem Jahr 2008 fotografiert das Unternehmen von Fahrzeugen aus Straßen und Plätze detailgenau um in einem späteren Schritt ähnlich wie in den USA, Frankreich und Spanien geschehen, die Aufnahmen mit Karten und Ansichten aus anderen Google-Diensten zu verknüpfen.
Nach bisherigen Vereinbarungen verweicht Google Gesichter und Nummernschilder in den betroffenen Gegenden, jedoch sind die Personen bei Kenntnis des Aussehens nahezu unzweifelhaft zu erkennen.
Die Grenzen dieser Technologie ergeben sich in der Bundesrepublik durch das Allgemeine Persönlichkeitsrecht nach Art. 2 I i.V.m. Art. 1 I GG. Derzeit sind Aufnahmen aus Deutschland nicht bei Google Street View integriert - es steht somit eine weitere Runde im Kampf des Internetgiganten gegen nationale und private Interessen aus.
Dominik Fronert, Uni Heidelberg
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