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| IT-Recht: Viel mehr als nur eBay |
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Schon der Begriff „IT-Recht“ sorgt meist für eine Fehleinschätzung: Den Gedanken an den fehlgeschlagenen Kauf bei ebay und daran, welche Rechte der Käufer oder Verkäufer nun hat. Das mag zwar, gerade im studentischen Alltag, der häufigste Fall sein, in dem man mit Ausläufern des IT-Rechts konfrontiert wird – das IT-Recht darf aber nicht darauf reduzieren werden.
Faszinierend vielfältig Genau genommen handelt es sich bei dem sog. „IT-Recht“ um das faszinierend vielfältige „Informationstechnologierecht“. Einerseits äußerst anspruchsvoll und vielseitig, geprägt von verschiedenen Rechtsgebieten – andererseits von enormer praktischer Relevanz. Diese besondere praktische Relevanz wird unterstrichen durch die zwischenzeitliche Einführung des „Fachanwalts für Informationstechnologierecht“. Auch ist damit zu rechnen, dass es zunehmend Einzug in die universitäre Schwerpunktbereichsausbildung halten wird, wie etwa zuletzt an der Universität Hannover.
Worum es geht Doch worum geht es nun beim IT-Recht? §14k Fachanwaltsordnung gibt umfassend Auskunft, wobei für den Studenten sicherlich am Interessantesten sein werden: Recht der IT-Verträge, Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs, Grundzüge des Immaterialgüterrecht, Recht des Datenschutzes, Internationale Bezüge, Telekommunikationsrecht & Telemedienrecht, Öffentliche Vergabe von Leistungen und Strafrecht.
Für jeden etwas Auf den ersten Blick sieht man schon: Hier ist für jeden etwas dabei. Die nachfolgend kurz erläuterten Stichpunkte reichen von den verschiedensten zivilrechtlichen und strafrechtlichen bis hin zu öffentlich-rechtliche Fragestellungen. In der Breite verlangt dieses Gebiet somit nicht nur eine hohe Flexibilität, sondern ist zugleich auch sehr abwechslungsreich und anspruchsvoll.
IT-Verträge Im Bereich der IT-Verträge geht es darum, dass Informationstechnologie Gegenstand des Vertrages ist – typisch sind Kauf, Miete, Herstellung von Software oder Hardware. Die vertraglichen Möglichkeiten sind vielfältig, schon fast unüberschaubar – eben wie die Bedürfnisse in diesem Bereich.
Elektronischer Geschäftsverkehr Beim elektronischen Geschäftsverkehr geht es um den „Online-Handel“, also i.d.R. „normale“ Kaufverträge, die allerdings über elektronische Wege abgewickelt werden. Hierzu gehört die ebay-Problematik, aber auch Fragen des Wettbewerbsrechts, des Verbraucherschutzes und selbst scheinbar lapidare Dinge, wie die wirksame Einbeziehung von AGB, die keinesfalls so einfach ist, wie es auf den ersten Blick scheint.
Immaterialgüterrecht Das Immaterialgüterrecht beschäftigt sich in erster Linie mit Fragen des Urheber- und Kennzeichenrechts, hierunter fällt beispielsweise der Schutz von Domainnamen. Selbsterklärend ist das Recht des Datenschutzes, wobei auch die elektronische Signatur miterfasst ist.
Internationale Bezüge Bei den internationalen Bezügen liegt der Schwerpunkt sicherlich im Bereich des internationalen Privatrechts, wobei man hier nicht nur an das CISG (UN-Kaufrecht) denken darf, sondern zumindest das internationale Urheber- und Zivilprozessrecht mit im Blick haben muss. Sicherlich wird das internationale Strafrecht, das in der Literatur zum IT-Recht zurzeit kaum Bedeutung hat, zunehmend Beachtung finden.
Telekommunikations- und Telemedienrecht Telekommunikations- und Telemedienrecht orientieren sich inhaltlich an den gesetzlichen Vorgaben, wobei das Telemedienrecht dem Bereich des elektronischen Geschäftsverkehrs zugeschrieben wird. Um die Unterscheidung zu verstehen, sollte man sich die beiden wesentlichen Ebenen eines Netzwerks vor Augen halten: Einerseits die „Leitungen“, die Hardware-Komponente. Andererseits die Inhalte, die in diesem Netz kommuniziert werden. Sofern es um das Netz als solches geht, bewegt man sich im Bereich des Telekommunikationsrechts – wenn es um die Inhalte geht, ist das Telemedienrecht betroffen. Das Telekommunikationsrecht ist ebenfalls kein homogenes Rechtsgebiet, sondern ist durchzogen von zivilrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Regelungen.
Öffentliche Vergabe von Aufträgen und Strafrecht Sowohl die Thematik öffentlicher Vergabe von Aufträgen als auch das Strafrecht im Rahmen des IT-Rechts lassen schon beim Lesen des Titels erahnen, worum es im Kern geht. Gerade das Strafrecht verdient aber eine nähere Betrachtung, nicht zuletzt wegen des enormen alltäglichen Bezugs. So bietet die inzwischen Alltag gewordene besonders einfache Möglichkeit der (Ver-)Fälschung von Urkunden ganz andere Dimensionen der Strafbarkeit als noch vor 20 Jahren – ganz zu schweigen von Phänomenen wie dem sog. „Filesharing“ oder der mitunter allzu leichten Bestellung von Waren in fremdem Namen im Internet. Wir erleben zurzeit eine zunehmende Häufung von Straftaten, sogar eine Kriminalisierung, die vielleicht zu einem neuen Blick auf das Strafrecht zwingt. Das bringt zwangsläufig eine steigende Bedeutung des Strafrechts im Leben „normaler Bürger“ mit sich.
Eine Menge Potenzial Dieser ganz kurze Überblick macht schon eines deutlich: Wenn vom IT-Recht die Rede ist, geht es nicht nur um eine Materie, die dem Juristen sehr viel abverlangt – geboten wird dafür im Gegenzug eine Menge Potenzial. Selten hat man die Chance, sich auf ein derart vielfältiges Rechtsgebiet einlassen zu können und dabei auch noch mit so viel beruflichem Ausblick belohnt zu werden.
Literatur zum IT-Recht Was die Literatur angeht, findet man für Studenten bisher vor allem eher spezielle als umfassende Bücher: Gennen/Völkel bieten mit dem „Recht der IT-Verträge“ ein sehr gutes Werk, um diesen Teilbereich zu vertiefen. Während die recht teuren und ohnehin eher auf Praktiker ausgerichteten umfassenden Werke von Redeker oder Leupold/Glössner Studenten weniger ansprechen, muss man ansonsten Kompromisse eingehen. Etwa mit dem Einstieg ins Medienrecht (Dörr/Schwartmann) und dem ebenfalls gelungenen Grundriss des Wettbewerbs- und Kartellrechts (Ekey). Bei dem vielfältigen Zeitschriftenangebot kann man als Student noch Zurückhaltung üben. Gegen Ende des Studiums kann die MMR aber durchaus bereits eine sinnvolle Ergänzung sein.
Jens Ferner, Uni Bonn
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