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Erwerb von Zusatzqualifikationen während des Studiums

Hat der junge Jurist nach vielen Jahren - oft den besten seines Lebens - seine juristische Ausbildung abgeschlossen, so geht es für ihn in den meisten Fällen darum, möglichst bald einen Arbeitsplatz zu finden. Dies gestaltet sich in vielen Fällen schwierig. Die Gründe dafür sind vielfältig: (zu) schwache Examensnoten und die Wirtschaftskrise sind dabei nur zwei, wenngleich sicher die gewichtigsten Faktoren. 2006 zählte die Bundesrechtsanwaltskammer 138.104 Mitglieder - doppelt so viele wie vor 13 Jahren, achtmal mehr als vor 50 Jahren (Quelle: Der Spiegel 50/2006, S. 70).

Hat man nicht bereits während des Referendariats die Weichen für einen nahtlosen Übergang ins Berufsleben gestellt und will oder kann man die Risiken der Selbständigkeit nicht auf sich nehmen, muss man sich von der breiten Masse der Bewerber abheben. Eine wichtige Rolle spielt in diesem Fall natürlich die Bewerbung. Zu diesem Thema gibt es zahlreiche exzellente Fachbücher auf dem Markt (u.a. von Püttjer / Schnierda), weshalb dieser Beitrag sich allein mit der Frage auseinandersetzt, welche zusätzlichen Qualifikationen der Bewerber neben seinen beiden Examina mitbringen sollte.

1. Sprachen
Eine wichtige Zusatzqualifikation sind Sprachen. Dabei wird jedoch das Beherrschen der englischen Sprache nicht als Zusatzqualifikation angesehen. Das verhandlungssichere Englisch wird von Arbeitgebern vielmehr vorausgesetzt, es gehört „zum guten Ton“.

Von der breiten Masse der Bewerber abheben kann man sich dagegen mit dem Beherrschen von Französisch, Italienisch oder Spanisch. Eine dieser Sprachen wird den meisten Jurastudenten bereits während ihrer Schulzeit begegnet sein. Es empfiehlt sich daher, auf den schon erworbenen Kenntnissen aufzubauen und die Sprachkenntnisse nicht „einrosten“ zu lassen. Empfehlenswert ist es, im ersten Semester einen Wiederholungskurs zu besuchen und ab dem zweiten Semester, wenn juristische Grundkenntnisse vorhanden sind, Terminologiekurse zu besuchen. Die meisten Universitäten bieten inzwischen hervorragende, von muttersprachlichen Hochschulabsolventen (z. T. auch Juristen) geleitete Fachsprachenkurse an. Dieses Angebot sollte man sich nicht entgehen lassen. Ein späteres Erlernen der Fachterminologie (im schlimmsten Fall am Abend nach der Arbeit) kostet viel Geld und Zeit und ist dann auch nicht mehr so leicht.

Optimal wäre es, diese Sprachkenntnisse im Rahmen eines Auslandspraktikums in den Semesterferien zu vertiefen. Kontakte zu Kanzleien und Behörden können über die Universität sowie ELSA hergestellt werden.

Wer Russisch, Chinesisch oder eine andere von nicht allzu vielen Konkurrenten erlernte Sprache beherrscht, hat damit sehr gute Chancen. Auch in diesen Fällen sollte schon während des Studiums die jeweilige juristische Terminologie erlernt werden.

Dem Verfasser dieses Beitrags ist ein Fall bekannt, in welchem eine namhafte Kanzlei einen Diplomjuristen (ohne 2. Staatsexamen und mit ausreichendem Erfolg bestandenem 1. Staatsexamen) anstellte, weil dieser ukrainischer Muttersprachler ist und diese Kanzlei über ein „Osteuropa-Desk“ verfügt.

2. Rhetorik
Für den späteren beruflichen Erfolg ist es unabdingbar, auch rhetorisch zu überzeugen. Ein stotternder Anwalt vor Gericht wird, mögen seine Argumente auch noch so gut sein, weniger überzeugend wirken, als ein rhetorisch brillanter (mit gleich guten Argumenten).

In Seminaren ist oft zu beobachten, dass Studenten ihre Vorträge weitgehend ablesen. Dies sollte vermieden werden. Im Berufsleben wird man (z.B. beim Plädoyer in der Hauptverhandlung im Strafrecht) oft nicht mehr die Gelegenheit haben, seine Gedanken in Schriftform zu fassen. Man muss in der Lage sein, aus dem Stegreif zu reden. Darauf sollte man sich schon während des Studiums vorbereiten.

Dies kann durch die Lektüre einschlägiger Literatur (Bsp.: „Juristische Rhetorik“ von Gast aus dem C.F. Müller Verlag), den Besuch von Rhetorikseminaren an der Fakultät oder auch die Bildung einer eigenen Lerngruppe mit jeweils wechselnden Vortragenden geschehen. Auch die Teilnahme an einem „Moot Court“ kann hier von Nutzen sein, ebenso das regelmäßige Üben in sog. Debattierclubs.

Oftmals sind rhetorische Fähigkeiten schon in der mündlichen Prüfung des 1. Staatsexamens von Nutzen.

3. Der Umgang mit dem PC
Das Beherrschen der EDV ist - trotz qualifizierter Sekretärin - von grundlegender Bedeutung.

Keine Kanzlei der Welt kann alle Bücher in aktueller Auflage bereitstellen. Um schnellen Zugriff auf Entscheidungen zu haben, muss dem Sachbearbeiter bekannt sein, wie er sich Informationen in juristischen Datenbanken schnell und effizient verschafft.

Auch hierfür bieten die Fakultäten entsprechende Kurse (teilweise mit Abschlusszeugnis) an, welche besucht werden sollten.

4. Mediation
Zunehmender Bedeutung erfreut sich auch die Mediation, welche in Deutschland in Bereich des Familienrechts von großer Bedeutung ist (zum Einstieg: Tochtermann, JuS 2005, S. 131 ff.).

Einige Fakultäten unterhalten eigene Institute für Mediation (so bspw. die Ludwig-Maximilians-Universität das „Centrum für Verhandlung und Mediation“ unter der Leitung von Prof. Dr. Eidenmüller LL.M.). Hat man dort die Möglichkeit, eine Ausbildung zum Wirtschaftsmediator zu machen, sollte auch diese Gelegenheit genutzt werden. In jedem Fall sollte zumindest ein Workshop zum Verhandlungsmanagement während des Studiums besucht werden.

5. Fachanwaltslehrgänge
Einen Wettbewerbsvorteil im Kampf um freie Arbeitsplätze stellen auch Fachanwaltsausbildungen dar. Sie werden von Kanzleien gern im Lebenslauf gesehen. Teilweise wird dies damit begründet, dass ein Bewerber, der sich über 100 Zeitstunden in einem von ihm gewählten Rechtsgebiet fortbildet, sein ernsthaftes Interesse beweist, sich dauerhaft mit dem von ihm gewählten Rechtsgebiet zu beschäftigen.

Referendaren, für die üblicherweise ermäßigte Preise gelten, sei an dieser Stelle ein Fachanwaltslehrgang empfohlen, auch deshalb, weil es ihnen erspart bleibt, als (Jung-)Anwalt nach einer harten Arbeitswoche am Wochenende in Lehrgängen zu sitzen, um die Ausbildung nachzuholen.

6. Zusammenfassung
Es gibt eine Vielzahl von Qualifikationen, die ein Bewerber neben seinen beiden Examina mitbringen kann und in seinem Interesse auch mitbringen sollte. Frühzeitiger Erwerb dieser Qualifikationen vermeidet Stress und spart oft auch Geld. Stets zu beachten ist aber, dass es (nur) Zusatzqualifikationen sind, der Schwerpunkt des Studiums also stets auf den Erwerb juristischer Fähigkeiten ausgerichtet sein sollte.

Daniel Feilmeier, Assessor


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