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Seminararbeit und Seminarvortrag während des Studiums der Rechtswissenschaften |
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Die meisten Justizprüfungsordnungen der einzelnen Bundesländer setzen die Teilnahme an einem (Grundlagen - ) Seminar als Zulassungsvoraussetzung zur ersten juristischen Staatsprüfung zwingend voraus. Dabei ist vielfach zu beobachten, dass die Teilnehmerinnen und Teilnehmer dieser Seminare oft sowohl beim Abfassen der Seminararbeit als auch bei dem Seminarvortrag unnötig Fehler machen, die eine Bewertung nach sich ziehen, welche dem Leistungsvermögen des Einzelnen nicht entspricht. Der nachfolgende Beitrag will eine Hilfestellung für alle diejenigen sein, die an einem Seminar teilnehmen.
1. Die Wahl des Seminars
Entscheidend für eine gute Bearbeitung ist die Motivation, mit der der Bearbeiter sein Thema „in Angriff nimmt“. Motiviert kann man nur dann sein, wenn man dem zu bearbeitenden Thema Interesse entgegenbringt. Vielfach ist bereits bei diesem ersten und damit weichenstellenden Schritt der Fehler zu beobachten, dass Teilnehmer vor allem bei Schwerpunktbereichsseminaren, die in die Examensnote mit einfließen, ihr Thema an einem bestimmten Professor ausrichten, mit der Begründung der beste Freund oder die beste Freundin habe gesagt Prof. X sei nett und gebe gute Noten. Eine gute Bearbeitung des ausgewählten Themas wird gewiß jeder Professor mit einer entsprechend guten Zensur honorieren. Eine lückenhafte und unmotivierte Bearbeitung wird auch der nette Herr Prof. X nicht mit vielen Punkten bewerten. Dessen sollte man sich stets bewusst sein. Auch Praktikabilitätserwägungen (Blockseminar oder wöchentliche Termine, Seminartagung im Ausland oder in der Uni) sollten in der Regel keine Rolle spielen. Viel größer ist der Aufwand nämlich, wenn man vier bis sechs Wochen ein Thema wissenschaftlich zu durchdringen hat, welches zu bearbeiten keinen Spaß macht. Wählt man also nach Interesse aus, wird man, da die Auswahl groß ist (Rechtsgeschichte, Rechtsphilosophie, Europarecht,...), ein geeignetes Thema finden und hat damit den Grundstein für eine erfolgreiche Bearbeitung gelegt.
2. Die Seminararbeit
Die Seminararbeit, deren Erstellung die Hauptaufgabe ist und deren Ergebnisse im Rahmen des Vortrags vorgestellt werden, wird in der Regel - je nach Seminarleiter - einen Umfang von 20 bis 30 Seiten haben. Für eine gute Bearbeitung sollten die nachfolgenden Punkte beachtet werden.
a) Formalia Eine gute Bearbeitung erfordert zunächst die Beachtung der Formalia. Primär zu beachten sind die Vorgaben des Hochschullehrers, der das Seminar veranstaltet. Zu den Formalia gehören in jedem Falle eine fehlerfreie Rechtschreibung und ein geordnetes Literaturverzeichnis. Im Literaturverzeichnis sollten Repetitorskripten nicht aufgeführt werden. Von den Quellen sollte jeweils die neueste Auflage verwendet werden. Zu beachten ist, dass stets die Primärquelle zitiert werden sollte und Blindzitate zu unterbleiben haben. Zitiert bspw. ein namhafter Kommentar den BGH unter Angabe der entsprechenden Fundstelle in der NJW, so ist es Aufgabe des Bearbeiters, will er den BGH selbst zitieren und nicht den Kommentar, die Fundstelle in der NJW zu überprüfen. Nichts ist peinlicher als ein falsches Blindzitat. Ferner sollte darauf geachtet werden, dass nicht ganze Sätze oder gar Textpassagen aus Quellen abgeschrieben werden ohne diese eindeutig als Zitat zu kennzeichnen. Der Vorwurf des Plagiats liegt in diesen Fällen oft schnell vor.
b) Inhaltliches Im Rahmen der eigentlichen Ausarbeitung ist darauf zu achten, dass die Thematik so tiefgehend wie möglich zu bearbeiten ist. Es liegt auf der Hand, dass eine Seminararbeit schon aufgrund ihres nur begrenzten Umfangs nicht mit einer Dissertation zu vergleichen ist. Gleichwohl sollten Lücken vermieden werden. Der Hinweis des Seminarleiters darauf, man habe eine wichtige neue BGH - Entscheidung nicht berücksichtigt wird der Bewertung gewiß nicht förderlich sein.
Es sollte bei der Bearbeitung daran gedacht werden, dass es nicht nur den Palandt und die NJW gibt, sondern in jedem Rechtsgebiet auch fachbereichsspezifische Zeitschriften (bspw. DAR - Deutsches Autorecht), die nach geeignetem Material überprüft werden sollten. Festschriften und Dissertationen sind bei Bedarf heranzuziehen. Schließlich ist darauf hinzuweisen, dass der Bearbeiter durchaus auch seine eigene Meinung anbringen darf, so lange dies maßvoll und mit Bedacht geschieht. Die Rechtsprechung des BVerfG und dazu ergangene Publikationen von Professoren verglichen mit der eigenen Meinung als „Nonsens“ darzustellen wird sicher nicht zu empfehlen sein.
3. Der mündliche Vortrag
Eine gute Seminararbeit wird durch einen schlechten Vortrag nicht unter die 4 - Punkte Grenze gezogen werden können wie auch ein grandioser Vortrag nicht eine von Fehlern durchzogene Seminararbeit wird retten können. Ein guter Vortrag ist aber durchaus geeignet, das „Sahnehäubchen“ auf eine gute Seminararbeit zu setzen und diese „abzurunden“.
Dabei sollte der Vortrag in erster Linie in freier Rede gehalten werden. Dass gerade dies oft Horrorvorstellungen bei Seminarteilnehmern hervorruft, ist nicht nachvollziehbar. Im späteren Berufsleben wird man bspw. als Wirtschaftsanwalt vor einem Aufsichtsrat frei reden müssen. Gleiches gilt für den Arbeitsalltag als Rechtsanwalt vor Gericht und auch für den Staatsanwalt bei seinem Schlußvortrag. Daher sollte das Seminar als Chance zur Übung angesehen und nicht als unangenehm empfunden werden. Niemand erwartet, dass man wie ein Professor vorträgt, der seit 20 Jahren Vorlesungen hält und daher geübt ist.
Bei der Vorbereitung des Vortrags kann der Einsatz von Karteikarten empfohlen werden. Dabei schreibt man nicht etwa ganze Sätze auf diese Karteikarten, sondern Stichpunkte, welche im Rahmen des Vortrags den „roten Faden“ darstellen. Zahlreiche (auch namhafte) Moderatoren bedienen sich Karteikarten, um ihre Sendung rhetorisch unfallfrei zu gestalten.
Ein Einleitungssatz sowie ein Schlußsatz sind unabdingbar, damit der Vortrag nicht zusammenhanglos in „der Luft hängt“. Ungut sind in diesem Zusammenhang bspw. der fragende Blick in die Runde „...das war’s. Ähm...noch Fragen?“ Besser wäre ohne damit einen Anspruch auf Perfektion erheben zu wollen z. B.: „Ich hoffe, allen Teilnehmern einen Überblick über das Thema X gegeben zu haben und bedanke mich für die Aufmerksamkeit.“ Es versteht sich von selbst, dass das bloße Vorlesen der Seminararbeit nicht gut ist. Dass einige Professoren dies erlauben bedeutet nicht, dass sie es gut finden. Ein gelungener Vortrag in freier Rede wird immer honoriert werden! Schließlich ist darauf hinzuweisen, dass die Seminarteilnehmer nicht ignoriert werden sollten, sondern Blickkontakt hergestellt werden sollte. Der Blick auf einen Punkt an der Wand kann nur als ultima ratio dienen. Welcher Zuhörer hat es gerne, wenn über ihn hinweg die Wand angesprochen wird? Der Einsatz von Powerpoint ist möglich (sofern vom Seminarleiter gestattet), aber nicht zwingend. Die Adressaten des Vortrags sollten immer beachtet werden: Der Vortrag sollte so gestaltet sein, dass die Seminarteilnehmer etwas davon haben. Der Professor kennt die Materie. Für ihn ist der Vortrag nicht gedacht, auch wenn er ihn benotet.
Wem dies als Information nicht ausreicht, dem sei das im C.F. Müller Verlag erschienene Buch von Rouven Soudry „Rhetorik“ empfohlen. Ein Buch zu lesen nur für den Seminarvortrag erscheint unverhältnismäßig, doch wird der Nutzen, den man aus der Lektüre dieses oder gleichartiger Bücher für das spätere Berufsleben (s. o.) ziehen wird dabei übersehen, gilt doch nach wie vor der Grundsatz: non scholae sed vitae discimus.
Daniel Feilmeier, München
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