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| Die Examensvorbereitung |
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Jahr für Jahr stellt sich für viele Jurastudierende in Deutschland die Frage, wie sie die Examensvorbereitung gestalten sollen, um ein möglichst optimales Ergebnis zu erzielen.
Die nachfolgende Darstellung will bei dieser Entscheidung behilflich sein. Vorweg sei gesagt, dass ich nicht für mich in Anspruch nehme, hier eine „Optimallösung“ (sofern es die überhaupt gibt) oder den „einzig richtigen Weg zum Examen“ darzustellen. Vielmehr sind Gegenstand der nachfolgenden Ausführungen einzig und allein meine persönlichen Erfahrungen während 2 Jahren Examensvorbereitung. Ich habe viele Kolleginnen und Kollegen, die anders vorgegangen sind und ebenfalls gute Examina geschrieben haben. Weiter ist zu bedenken, dass meine Vorgehensweise primär für visuelle Lerntypen brauchbar ist, da sie auf der selbständigen Lektüre von zahlreichen Büchern aufbaut und weniger für auditive Lerntypen, die ihren Nutzen v. a. aus mündlichen Vorträgen ziehen. Ich habe mir 2 Jahre Vorbereitungszeit genommen. Dafür habe ich nicht 10 Stunden am Tag gelernt, weil das m. E. nach einer gewissen Zeit unproduktiv ist. 4 - 6 Stunden am Tag reichen in der Regel. Erst 3 Monate vor dem Examen habe ich dann 10 Stunden am Tag gelernt.
Der Gang zum Repetitor: Fast jeder geht zum Repetitor. Auch ich bin gegangen. Zu Alpmann. Im Nachhinein war es nicht notwendig die Kurseinheiten zu besuchen. Warum? Der Repetitor erfindet Jura nicht neu. Er schreibt ab und wärmt den Stoff in kleinen Portionen auf. Das kann man aber auch selbst, wenn man den Mut dazu hat. Es gibt viele Leute, die auch ohne Rep ihr Examen machen und zwar mit erstklassigen Noten, auch wenn Repetitoren vielfach das Gegenteil behaupten. Im Übrigen gilt: Professoren reichen die Klausuren beim Prüfungsamt ein, nicht die Repetitoren. Man läuft Gefahr, sich berieseln zu lassen und Zeit im Kurs abzusitzen. Das Lernen zu Hause nimmt einem niemand ab. Es kann auch nicht durch den Besuch beim Repetitor ersetzt werden. Außerdem komprimiert ein Repetitor den Stoff i. d. R. auf 1 Jahr, was m. E. nicht ausreicht, um sich umfassend vorzubereiten, wenn auch eine gewisse Schwerpunktsetzung unabdingbar ist. Daher fand ich es für mich sinnvoller, Bücher zu lesen und habe daher auch viele Kurseinheiten bei Alpmann nicht besucht.
Bei der Auswahl der Bücher standen für mich mehrere Aspekte im Vordergrund: - Aktualität (es werden oftmals auch aktuelle Entscheidungen abgeprüft) - Vollständigkeit hinsichtlich des Stoffgebiets (es ist ein schwerer Fehler, „auf Lücke“ zu setzen - Guter Autor, dessen Name für Qualität steht (er kann es sich nicht erlauben, seinen Ruf durch ein schlechtes Buch zu ruinieren) - Umfang: nicht zu dick (keiner kann zu jedem Gebiet ein 800 Seiten Lehrbuch lesen und vollständig behalten) - Fallorientiert, mit Aufbauschemata (im Examen muss man schließlich einen Fall lösen und nicht theoretische Ausführungen bringen) - Flexibilität: je mehr Fälle, desto besser, da dadurch die Flexibilität in der Fallbearbeitung geschult wird (Prof. Stephan Lorenz hat in seinen beiden Bänden „Prüfe Dein Wissen - Schuldrecht I und II“ insgesamt 460 Fälle nur zum Schuldrecht - das kann ein Repetitor nie bringen).
Es gab 4 „Reihen“, die ich genutzt habe, da sie den o. g. Kriterien m. E. am besten entsprachen: - UniRep Jura (gelbe Bücher aus dem C. F. Müller Verlag) - Klausurenkurse (dunkelblaue Bücher aus dem C. F. Müller Verlag) - Prüfe Dein Wissen (Beck) - Beck’sches Examinatorium (große rote Bücher aus dem Beck Verlag) Das waren meine „Favourits“. Ihr müsst natürlich selbst wissen, was für Euch am besten ist.
An der LMU in München gibt es darüberhinaus auch das „Tutorium Zivilrecht“, welches von Assistenten von Prof. Canaris gehalten wird. Was ich dringend anrate ist, ab dem 7. Semester eine Zeitschrift regelmäßig zu lesen. Das habe ich (leider) nicht gemacht. Hätte ich aber tun sollen. In der Januarausgabe der „RÜ“ (von Alpmann) wurde eine Entscheidung besprochen, die 2 Monate später Gegenstand einer Examensklausur im ÖffRecht war. Ob Ihr die „RÜ“, die „Life and Law“, die „JuS“ oder etwas anderes lest, ist nicht von ausschlaggebender Bedeutung, die sind alle gut, ist also Geschmackssache.
Ganz wichtig: Klausurenschreiben. Ich habe 52 vor dem Examen geschrieben. Manche sagen man soll 100 schreiben. Ebenfalls Eure Entscheidung. Ganz ohne wird es aber sicher nicht gehen. Ich habe den Klausurenkurs bei Alpmann gemacht. Der Vorteil: man kann pro Woche 2 Klausuren schreiben (1 Zivilrecht und 1 entweder ÖffR oder StrafR - das wechselt wöchentlich), der Nachteil: keine Besprechung. Das war jedenfalls in München so. Bei Hemmer gibt es nur 1 Klausur pro Woche, dafür eine Besprechung. Mein Standpunkt war: bei der Besprechung wird ohnehin nur die Musterlösung vorgelesen und lesen kann ich auch selbst. Außerdem habe ich mir ein Vokabelheft gekauft und Definitionen dort hineingeschrieben und auswendig gelernt (z. B. Verfügung, Willenserklärung, Realakt,...). Das empfehle ich auch. Eine perfekte Begrifflichkeit ist im Examen wichtig und klingt v. a. besser als eine selbstkreierte Definition unter Stress. Lasst Euch nicht von Gerüchten und Horror-meldungen einschüchtern, wonach immer 30 Prozent der Teilnehmer durchfallen. Das ist zwar zutreffend, aber wer fleißig ist schafft es in der Regel auch. Es gilt: Niemand weiß alles. Wichtig ist, dass man das Handwerkszeug beherrscht. In meinem Examen z. B. war ein Fall zum „Lotteriestaatsvertrag“. Was das ist stand in keinem Lehrbuch. Im Examen muss man auch zeigen, dass man mit Unbekanntem umzugehen weiß. Ich habe es geschafft und kann aus Erfahrung sagen, dass es machbar ist. Mit viel Fleiß und ohne Repetitor.
Rechtsreferendar Daniel Feilmeier, München
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