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Wahlpflicht in Deutschland? - einige Überlegungen |
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Immer wieder beklagt man in Deutschland die Wahlverdrossenheit der Bevölkerung. Ganze 50 % wählten beispielsweise bei der Landtagswahl in Sachsen den Landtag. Hat also jeder zweite Sachse keine Meinung?
Auch auf Bundesebene sieht es nicht immer viel besser aus. Als Wahlhelfer kann ich berichten, dass die Arbeit in einem Wahllokal nun nicht gerade stressig ist. In bestimmten Zeiten findet gar kein Wähler den Weg ins Wahllokal. Ist dann auch noch gutes Wetter, kann man den wahlberechtigten Bürger am See und im Park beobachten, jedenfalls bleibt er gänzlich unpolitisch.
Das führt immer wieder zu der Debatte, ob man denn nicht eine allgemeine Wahlpflicht einführen sollte. Dieser Artikel wird die Vor- und Nachteile einer solchen Wahlpflicht beleuchten:
Die allgemeine Wahlpflicht verpflichtet die Wahlberechtigten zur Stimmabgabe bei einer Wahl, im Allgemeinen werden bei solchen Gelegenheiten Wählerlisten geführt, die eine Kontrolle der Stimmabgabe ermöglichen. So war es in der Deutschen Demokratischen Republik und auch in einigen deutschen Staaten vor den Weltkriegen. Aber Wahlpflicht ist kein historisches Thema, auch heute gibt es in vielen Staaten der Welt immer noch eine Wahlpflicht.
Und wir müssen gar nicht so weit über den Tellerrand schauen. Unser Nachbarland Österreich verfügte bis in die 90er Jahre über eine Wahlpflicht in den Bundesländern, die dies durch Landesgesetze eingeführt haben. Eingeführt wurde eine entsprechende Wahlpflicht in Kärnten, der Steiermark, Tirol, Vorarlberg und Oberösterreich. In Kärnten und der Steiermark wurden diese Gesetze 1993 aufgehoben und der Vorarlberger Landtag hat in seiner Sitzung vom 28. Januar 2004 die Wahlpflicht bei Bundespräsidentenwahlen und bei Landtagswahlen aufgehoben. In Oberösterreich galt dieses Gesetz bis 1982. Der Tiroler Landtag folgte im Juni 2004 der vorarlbergerischen Entscheidung. Mit der zum 1. Juli 2007 wirksam werdenden Wahlrechtsreform wurde diese Verfassungsbestimmung gestrichen und damit die Wahlpflicht bei der Wahl zum Bundespräsidenten abgeschafft. Aber auch bei den Nationalratswahlen bestand eine solche Pflicht.
Heute gibt es u.a. in der Schweiz, Australien, Belgien und Bolivien eine Wahlpflicht, um nur einige Beispiele zu nennen.
Als Argument für die Wahlpflicht wird angeführt, dass das Abklingen der Wahlbeteiligung in großen Teilen der westlichen Welt nur durch eine Wahlpflicht zu stoppen ist. Die Motivation ist dabei, dem öffentlichen Desinteresse an Politik entgegenzuwirken. Durch Politikverdrossenheit sei die Demokratie wesentlich gefährdet. Wenn der Bürger nicht wähle, könne keine Regierungsstabilität hergestellt werden.
Zudem fließen große Mengen an Geld in die Werbekampagnen der Parteien. Der finanzielle Aufwand, der dort betrieben wird, spricht aber nur Teile der Bevölkerung an. Wenn nun jeder Wahlberechtigte wählen würde, würden sich auch die Kampagnen mehr lohnen, so die Befürworter der Wahlpflicht. Eine ganz andere Argumentation wird aus dem Demokratieprinzip, wie es in Art. 20 GG verankert ist, hergeleitet. Danach sei die Wahl eine demokratische Pflicht. So lege der Staat dem Bürger ja auch bestimmte Pflichten auf, wie z.B. Wehrpflicht, Steuern usw. Es sei demnach auch möglich, dass der Staat seine Bürger verpflichte, wählen zu gehen.
Je höher die Beteiligung der Bürger an der Wahl ist, umso gewichtiger werden die Verhältnisse in den Parlamenten. Man könnte also auch unter diesem Gesichtspunkt eine Wahlpflicht favorisieren. Extremistische oder populistische Parteien werden oft nur durch unzufriedene Minderheitenwähler gewählt, dem könnte eine Wahlpflicht entgegenwirken und so wiederum ein breites bürgerliches Parlament stärken.
Interessant ist auch, dass viele Staaten, die eine Wahlpflicht normiert haben, die Nichteinhaltung als Verstoß oder Ordnungswidrigkeit sogar mit Geldbußen oder Gefängnisstrafen ahnden. Doch schon hier stellt sich mir die Frage: Wie soll man einen Bürger bestrafen, der nicht wählen geht? Ist das ein Vergehen? Ist das sozial- oder normwidriges Verhalten? Ein Staat, der demokratisch legitimiert sein will, kann doch nicht den Nichtwähler, also den, der eine andere Meinung vertritt, bestrafen. Das verstieße ja gegen die Grundsätze der Meinungsfreiheit.
Gegen eine Wahlpflicht sprechen zudem aus meiner Sicht noch viele andere Gründe. Es ist in einer liberalen Demokratie das Recht, aber nicht die Pflicht jedes Einzelnen, wählen zu gehen. Die Freiheit der Wahl ist ein hohes demokratisches Gut, ja geradezu ein Persönlichkeitsrecht. Ob eine Wahlpflicht dazu führt, dass Mehrheiten und Parlamente gestärkt werden, entzieht sich meiner Kenntnis. Wer kann denn überprüfen, ob der Verpflichtete auch wirklich etwas auf dem Wahlzettel ankreuzt. Der Politikverdrossene bleibt politikverdrossen.
Insofern ist die Wahlfreiheit meiner Meinung nach der Demokratie immanent und sollte auch weiterhin bestehen. Und Artikel 38 GG stellt dies noch einmal unverrückbar klar: Gewählt wird in „allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl“. Kein Wort von Pflicht.
Matthias Cedra, Universität Leipzig
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