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| Das Examen - ein Examensbericht |
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I. Der heiße August Im August wurde uns schnell klar, dass es nun ernst werden würde. Die Vorbereitungszeit war nun zu Ende. Eine Woche vor dem schriftlichen Examen wurden die Platznummern vergeben. Dazu lud das Justizprüfungsamt in einen Hörsaal. Zu allem Übel stellten die Damen vom Amt fest, dass mein Ausweis bereits seit einer Woche abgelaufen war. Das war nun zusätzlicher Stress. Bei der Stadt Leipzig beschaffte ich mir einen vorübergehenden Ausweis.
II. Die Prüfung Es war ein wunderschöner Morgen, als ich zum ersten Mal zur Prüfung fuhr. Die Nacht hatte ich eigentlich ganz gut geschlafen. Zwar war ich aufgeregt, aber gleichzeitig wusste ich, dass es nun mal irgendwann soweit wäre und man alles im Leben auch mal hinter sich bringen müsste. Früh um acht Uhr standen vor dem Prüfungsgebäude schon alle meine Kollegen mit ihren Koffern. Darin verstaut warteten die Schönfelder und Sartorius-Gesetzesbände auf ihren Einsatz. Um 8.30 Uhr war es dann soweit. An dem ausgelosten Tisch saß man nun und wartete auf die Ausgabe der Aufgabentexte. Ein kleiner Mann mit einer unangenehmen Stimme erklärte die Formalien und belehrte uns hinsichtlich eines Betrugsversuches. Aber ich hatte gar keine Zeit auch nur irgendwie an Betrug zu denken: Alles mögliche schwirrte durch meinen Kopf. Und dann ging es los. Der Text, ein Zivilrechtsfall, forderte nun die ganze Aufmerksamkeit der anwesenden Personen im Saal. Sonnenstrahlen fielen durch die hohen Fenster. Aber kein Mensch, zumindest hier und heute, konnte dem schönen Wetter etwas abgewinnen. Das Prozedere wiederholte sich nun ganze fünf mal. Zwei Klausuren im Zivilrecht, zwei Klausuren im Öffentlichen Recht und eine Klausur im Strafrecht. Danach wurde immer heftig diskutiert. „Hast du auch die GoA geprüft?“; „War das ein aberatio ictus?“… Ich kann aus heutiger Sicht nur den Tipp geben: Nicht auf solche Diskussionen einlassen. Vielleicht hat man die eben besagte GoA gar nicht geprüft - aber vielleicht war das eben auch richtig. Die Klausurtage gingen ziemlich schnell vorüber. Im Öffentlichen Recht waren zwei Standardsituationen dran, nämlich der „Caroline Fall“ und der „Stadthallen Fall“, was das Examen aber sicher nicht einfacher machte. Schließlich besteht bei Standardsituationen immer das Problem, dass viele Kandidaten dazu etwas wissen und am Ende die Bewertung schlechter ausfällt. Am letzten Klausurtag, einem Freitag, gönnten meine Lerngruppenfreunde und ich uns ein leckeres Eis beim Italiener in der Innenstadt. Nun war klar, dass wir die heiße Phase hinter uns hatten.
III. Die Zeit danach Auf einmal hat man sie wieder, die Freizeit. In dieser Zwischenphase, nachdem man geschrieben hat und bevor man für die Mündliche lernen muss, kann man so richtig seine freie Zeit genießen. Ich bin in dieser Zeit viel gereist, nach Berlin, nach Hamburg, an die Ostsee. Und dann sollte man sich ganz langsam wieder an das Lernen gewöhnen.
IV. Das Ergebnis Im Dezember, inzwischen war viel Zeit vergangen, wurde es auf einmal wieder ernst. Die Versendung der Examensergebnisse hatte lange auf sich warten lassen. Am 14.12.2008 war es dann aber soweit. Die Nacht zuvor hatte ich kaum geschlafen. Nun lauerte ich in der Küche, aus dem Fenster blickend, auf den Postboten. Ein kleiner Brief musste es sein, das war klar. Dann kam der Postbote auch - er hatte zu meinem Erstaunen einen riesigen Brief in der Hand. Diesen warf er zu meiner Freude in den Nachbarbriefkasten. Ich hatte einen kleinen Brief bekommen, aus dem hervorging, dass ich im Januar zur mündlichen Prüfung geladen wäre. Damit war nun der schriftliche Teil erst einmal bestanden. Durchatmen! Über Weihnachten lernte ich fleißig für die Mündliche, wollte ich doch den großen Staatsrechtler und Vorsitzenden der Prüfungskommission, Prof. Dr. Degenhart, beeindrucken. Nach dem Kauf zweier wichtiger Bücher las ich nun auch verstärkt Urteile in allen drei Rechtsgebieten und informierte mich auch über die Arbeit meiner drei Prüfer.
V. Die mündliche Prüfung Wieder war die Aufregung mein treuer Begleiter. Aber das war völlig unnötig. Die mündliche Prüfung lief super. Nach meinem Schlüsselqualifikationsvortrag über Deals im Strafrecht begann die mündliche Prüfung mit einem Vorgespräch. Das war sehr entspannt. Und auf die Frage, warum ich denn Jura studierte, antwortete ich wahrheitsgemäß, dass Frau Salesch aus dem Fernsehen daran einen großen Anteil hätte. Schließlich hätte ich als Jugendlicher gern Gerichtsshows geschaut und mich dann dafür entschieden, das eben einfach zu studieren. Im Öffentlichen Recht wurde dann die Art. 9 und 12 GG geprüft und auch ein wenig Europarecht. Darauf war ich perfekt vorbereitet, auch dank der von der Fachschaft ausgegebenen Protokolle. Die Prüfung endete am frühen Abend. Nun hatte ich mein Examen in der Tasche.
VI. Die Exmatrikulation Wenn man schwer gearbeitet hat, dann kann man auch anschließend feiern. Bei der feierlichen Exmatrikulationsfeier im feierlichen Rahmen wurde aber vielmehr das bestandene Examen als der Uni-Rauswurf gefeiert. Und kein Geringerer als die Generalbundesanwältin zum Bundesgerichtshof, Frau Professor Harms, übergab uns die Zeugnisse. Abschließend blickt man zurück auf ein anstrengendes aber auch schönes Studium. Ich wünsche allen, die das Examen noch vor sich haben, viel Erfolg beim Bestreiten der Abschlussprüfung!
Matthias Cedra, Universität Leipzig
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