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Die getarnte Verfassung

Seit einem Jahr ist der Lissabonner Vertrag in Kraft.
Zeit für eine Zwischenbilanz.

„In der EU wird der Erfolg nationalisiert und der Misserfolg europäisiert.“ Mit diesem Satz hat Martin Schulz, seit Juli 2004 Vorsitzender der Sozialdemokratischen Fraktion im Europäischen Parlament (EP), wohl einen der wichtigsten Gründe für die EU-Verdrossenheit vieler Bürger geliefert. Diese zeigte sich bei den ablehnenden Referenden zum Verfassungsvertrag im Jahr 2005 in Frankreich und den Niederlanden ebenso wie bei der gescheiterten Ratifizierung des Lissabon-Vertrags in Irland im Jahr 2008. Die Idee einer gemeinsamen europäischen Verfassung ist vorerst gescheitert. Gleichwohl ist es mit dem am 1. Dezember 2009 in Kraft getretenen Lissabonner Vertrag gelungen, die Funktionsweise der EU zu verbessern und die EU-Institutionen zu modernisieren. Dies war auch dringend nötig geworden, ist die EU doch von ursprünglich sechs auf derzeit 27 Mitgliedsstaaten gewachsen. Die bisherigen Regeln waren schlichtweg für eine viel kleinere Union gemacht, die keine der aktuellen globalen Herausforderungen wie Klimawandel, Finanzkrise und organisierte Kriminalität zu bewältigen hatte. Doch was kann der Vertrag von Lissabon wirklich? Und wo bestehen weiterhin Demokratiedefizite?

Was ist neu?
Die Bürger können nun erstmals an der Gesetzgebung mitwirken, indem sie mittels einer Bürgerinitiative, an der sich mindestens eine Million Menschen aus verschiedenen Mitgliedstaaten beteiligen müssen, die Kommission auffordern können, neue politische Vorschläge zu unterbreiten. Zur Förderung der Transparenz von Entscheidungen tagt der Rat von nun an bei Beratungen und Abstimmungen zu Gesetzentwürfen in öffentlicher Sitzung.

Auch die Stellung der Mitglieder des EP wird gestärkt: Das EP erhält mit dem Lissabon-Vertrag mehr Mitspracherechte bei der Gesetzgebung und bei der Beratung über den EU-Haushalt. Neu ist daneben die Einführung einer Art „Frühwarnsystem“, welches es den nationalen Parlamenten ermöglicht, Einspruch einzulegen, wenn die Organe der EU in Fragen tätig werden, die am besten national oder lokal geregelt werden sollten.

Um schneller handeln zu können, wird ab sofort häufiger mit qualifizierter Mehrheit statt einstimmig entschieden. Erforderlich ist in diesen Fällen die Zustimmung von 55% der Mitgliedsstaaten, die mindestens 65% der europäischen Bevölkerung auf sich vereinen müssen. Damit die EU künftig im Ausland mit einer Stimme sprechen kann, wurde das Amt des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik geschaffen. Neu ist auch das Amt des Präsidenten des Europäischen Rates.

Der Lissabon-Vertrag erkennt außerdem die Grundrechte-Charta als verbindlich an und schafft die Option für einen Beitritt zu EMRK. Eine verstärkte Zusammenarbeit soll in den Bereichen grenzüberschreitende Kriminalität, illegale Zuwanderung, Klimawandel und Energie stattfinden.

Kritik am Vertrag
Einige Europa-Skeptiker haben während der Ratifizierung Bedenken angemeldet und zwar sowohl am Zustandekommen des Lissabonner Vertrages als auch an seinem Inhalt. So wirft etwa Attac der EU vor, dass es sich beim Lissabonner Vertrag um eine „getarnte Neuauflage des Europäischen Verfassungsvertrages“ handele, den die französischen und niederländischen Bürger abgelehnt hätten. Ihrer Ansicht nach hätte eine von den Bürgern direkt gewählte Versammlung den Vertrag ausarbeiten sollen, welcher dann in jedem Land einem Referendum hätte unterzogen werden müssen. Der Lissabonner Vertrag sei zu lang und unlesbar und zudem hinter verschlossenen Türen verfasst worden.

Kritisiert wird ferner, dass das Prinzip der Gewaltenteilung verletzt werde. Während dem EP weiterhin jegliche legislative Initiative versagt bleibe, besitze die Kommission, die eigentlich ein exekutives Organ sei, sowohl legislative wie auch judikative Kompetenzen, obwohl ihre Mitglieder von dem Mitgliedern des EP weder gewählt noch abgesetzt werden können. Bemängelt wird schließlich auch, dass Großbritannien und Polen Ausnahmeklauseln bei der Anwendung der Grundrechte-Charta gewährt wurden.

Demokratiedefizit?
Zunächst einmal liegt es nahe, schon aufgrund der geringen Wahlbeteiligung an den Wahlen zum EP von einem „Demokratiedefizit“ zu sprechen. Kann man angesichts einer Wahlbeteiligung von zuletzt 43% überhaupt noch davon sprechen, dass die Mitglieder des EP demokratisch legitimiert sind? Wer diese Frage stellt, sieht sich jedoch dem Vorwurf ausgesetzt, mit zweierlei Maß zu messen. Schließlich hat noch niemand die Legitimation eines deutschen Oberbürgermeisters in Frage gestellt, an dessen Wahlen sich häufig ebenfalls nicht mehr als 30 oder 40% der Wahlberechtigten beteiligen. Warum also sollte man also an der Legitimation auf Europaebene zweifeln, wenn auf Kommunal- und Landesebene diese nicht diskutiert wird?!

Nicht leugnen lässt sich allerdings die Tatsache, dass das EP – gemessen an staatlichen Demokratieanforderungen – nicht gleichheitsgerecht gewählt wird und kein Initiativrecht besitzt. Auch die nur mittelbare demokratische Legitimation der Kommission stellt durchaus ein Problem dar. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in seinem Urteil zum Lissabonner Vertrag jedoch betont, dass ein Legitimationsniveau wie in einer staatlichen Demokratie auf europäischer Ebene nicht erforderlich sei, da es sich bei der EU nicht um einen Bundesstaat, sondern um einen Verbund souveräner Staaten handele. Das Gericht macht deutlich, dass sowohl das Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung als auch der Subsidiaritätsgrundsatz sicherstellten, dass die Souveränität der Mitgliedsstaaten gewahrt bleibe. Sie würden selbst entscheiden, welche Kompetenzen sie an die EU vergeben.

Schließlich findet nach Ansicht des BVerfG auch der Grundsatz der Wahlgleichheit keine Anwendung auf das EP, da das EP kein Repräsentationsorgan eines souveränen europäischen Volkes sei, sondern ein supranationales Vertretungsorgan der Völker der Mitgliedsstaaten. Das Bundesverfassungsgericht akzeptiert also daher den Grundsatz der „degressiven Proportionalität“, wonach kleinere Mitgliedsstaaten pro Unionsbürger stärker vertreten sind als größere.

Die Demokratie stärken
Europapolitiker haben in letzter Zeit eine Reihe von Vorschlägen gemacht, mit denen die Demokratisierung in der EU gestärkt und vorangetrieben werden könnte. Gefordert werden in diesem Zusammenhang u.a. Bürgerentscheide zu Sachfragen. Daneben wird darauf hingewiesen, dass es auch schon ausreichen könne, wenn man den Bürgern klarmache, dass der Souveränitätsverlust auf nationaler Ebene durch den Zuwachs von Mitwirkungsmöglichkeiten auf europäischer Ebene kompensiert wird, die genutzt werden sollten. Schließlich wird auch gefordert, dass sich nationale und europäische Organe auf Englisch als gemeinsame Arbeitssprache einigen sollten. Dann könnten beispielsweise auch die jeweils zuständigen Ausschüsse des Bundestages enger mit den Europaparlamentariern kooperieren und am Zustandekommen von Richtlinien und Verordnungen effektiv mitwirken.

Um die EU-Verdrossenheit vieler Bürger zu bekämpfen, wird eine stärkere Personalisierung der Wahlen zum EP favorisiert, welche sich zum Beispiel dadurch erzielen ließe, dass die Spitzenkandidaten der Parteien für das Amt eines Kommissars kandidierten. Erforderlich sei schließlich auch eine echte Europäisierung der Parteien durch europaweite Wahllisten und europaweit verbindliche Grundsätze der Parteien zu Sachthemen. Als Vorreiter werden häufig die Grünen genannt, die zur letzten Europawahl bereits mit einem einheitlichen Wahlprogramm auftraten.

Ein europäisches Bewusstsein
Das Entstehen einer europäischen medialen Öffentlichkeit wird derzeit dadurch verhindert, dass im Fokus der medialen Berichterstattung die nationalen Parlamente stehen und nicht die Organe der EU. Und das, obwohl inzwischen immer mehr Kompetenzen auf die europäische Ebene verlagert wurden und dort Entscheidungen getroffen werden, die das alltägliche Leben aller Bürger in der EU direkt beeinflussen.

Viele setzen ihre Hoffnung auf die kommenden Generationen, die wieder mehr Begeisterung für das Projekt Europa aufbringen und eine neue föderalistische Bewegung in Gang setzen könnte. Viele der heute Zwanzigjährigen haben früh Englisch gelernt und im Zuge von Schüleraustauschen, Freiwilligendiensten und Erasmus-Programmen große Teile Europas selbst bereist. Sie könnten der Europaskepsis ebenso ein Ende setzen wie aktuellen Re-Nationalisierungstendenzen.

Die Politik sollte nicht zögern, in die europäische Bildung zu investieren. Europa muss in der Schule ebenso eine Rolle spielen wie auch auf der medialen Ebene. Hilfreich wären etwa europäische Foren und mehr europäische Medien. Die politischen Stiftungen sind gefordert, Erwachsenen entsprechende Bildungsangebote zu machen.

Eine Art Vorform einer europäischen Öffentlichkeit war erstmals in der Debatte zum Irak-Krieg zu beobachten. Hier war insofern ein länderübergreifender Effekt zu beobachten, als dass die Bevölkerungsmehrheit vieler Mitgliedsstaaten sich gegen eine Beteiligung und damit zum Teil gegen die Entscheidung ihrer jeweiligen Regierung aussprach. Ein EU-Bewusstsein wird durch gemeinsam streitende Bürger erzielt. Wenn Bürger sich über die Ländergrenzen hinaus gemeinsam für eine Sache engagieren und Proteste organisieren, leben sie aktiv das europäische Miteinander. Dann lassen sich auch Erfolge europäisieren.

Julia Hagenkötter, Universität Münster


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