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| Profifußball und Recht |
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Seit einigen Tagen rollt der Ball bei der 19. FIFA-Fußballweltmeisterschaft in Südafrika.
Millionen von Menschen verfolgen täglich die Spiele ihrer Nationalmannschaften in den Stadien, vor dem Fernseher oder beim gemeinsamen Public Viewing. Nach den Spielen bilden sich Autokorsos auf den Straßen und die Fans feiern mit Fahnen und lautem Gehupe (insoweit unter Verstoß gegen § 16 I StVO) die Siege der jeweiligen Teams.
Für viele Menschen ist Fußball einfach nur die schönste Nebensache der Welt. Für andere steht jedoch nicht der Spaßfaktor im Vordergrund. Für Spieler, Veranstalter und Sponsoren sind zumeist erhebliche finanzielle Interessen tangiert.
Dass diese Interessen teilweise gegenläufig sein können und daher eines rechtlichen Rahmens bedürfen, versteht sich von selbst. In diesem Beitrag werden einige der sich im und um den Profifußball stellenden rechtlichen Probleme kurz vorgestellt, um einen ersten Überblick zu geben:
I. Übertragbarkeit von WM-Tickets Für den Fan von besonderem Interesse ist die Frage, ob er Tickets, die er von einem Ersterwerber erwirbt, uneingeschränkt zum Stadionbesuch nutzen kann.
Nach Auffassung des LG Essen handelt es sich bei den Tickets um kleine Inhaberpapiere nach § 807 BGB, so dass eine vertragliche Beschränkung bei der Übertragung der Tickets nach Maßgabe des § 399 BGB gegenüber den Zweiterwerbern keine dingliche Wirkung entfaltet (Nesemann, NJW 2010, S. 1703, 1705).
II. Europarecht Das Europarecht hat den Profifußball nachhaltig beeinflusst. Hingewiesen sei in diesem Zusammenhang beispielhaft auf die Bosman-Entscheidung des EuGH sowie das Problem der sog. Ausländerklauseln im Sport (vgl. dazu Streinz, Europarecht, Rn. 796 ff.; zu letzterem auch Streinz / Herrmann, JuS 2008, S. 903 ff.).
III. Arbeitsrecht Gerade während einer WM kommt es bisweilen vor, dass die eigene Mannschaft während der Arbeitszeit spielt. Will der Arbeitnehmer in diesem Fall das Spiel nicht verpassen, so ist er auf das Wohlwollen seines Arbeitgebers angewiesen.
Unerlaubtes Fernbleiben von der Arbeit kann in jedem Fall eine Abmahnung, ggf. sogar eine verhaltensbedingte Kündigung zur Folge haben. Gleiches gilt, wenn der Arbeitnehmer das Spiel einem ausdrücklichen Verbot des Arbeitgebers zuwider heimlich über das Internet an seinem Arbeitsplatz verfolgt (vgl. Holbeck / Schwindl, Arbeitsrecht, Rn. 465.).
IV. Gesellschaftsrecht Auch das Gesellschaftsrecht beeinflusst das Geschehen. Fußballvereine weisen zum Teil komplexe gesellschaftsrechtliche Strukturen auf. Dabei ergeben sich je nach gesellschaftsrechtlicher Gestaltung Rechnungslegungs- und Offenlegungspflichten (Küting / Strauß, DB 2010, S. 793 ff.).
V. Wettbewerbsrecht Jeder kennt sie: die Tauschbörse auf dem Pausenhof. Klebebildchen mit den Portraits der WM-Stars werden gesammelt und getauscht bis das Sammelalbum vollständig ist.
Der Weltfußballverband FIFA wollte einem Schokoladenhersteller verbieten, seine Schokoriegel mit Sammelbildern unter der Bezeichnung „WM 2010“ zu vertreiben. Nach Auffassung des BGH ist dem WM-Veranstalter jedoch nicht jede wirtschaftliche Nutzung des Events vorbehalten (Nesemann, NJW 2010, 1703, 1706).
Eine ähnliche Vorgehensweise legte die UEFA kurz vor dem Champions League Finale 2010 an den Tag: dort versuchte sie, sog. „Finalpartys“ verbieten zu lassen.
VI. Der Fifamaster Dieser Überblick, der keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt, verdeutlicht, dass auch im Profifußball Weisheiten wie „Ein Fußballspiel dauert 90 Minuten“ oder „Das Runde muss ins Eckige“ zur Lösung der mit dem Sport verbundenen rechtlichen Probleme jedenfalls nicht ausreichen. Dafür bedarf es geschulter Spezialisten.
Wer sich vorstellen kann, langfristig im Bereich des Sportrechts tätig zu sein, sei auf die Möglichkeit hingewiesen, einen von der FIFA angebotenen und auf Sportrecht ausgerichteten Masterabschluss zu erwerben. Nähere Informationen dazu unter: www.fifamaster.org
Daniel Feilmeier, Assessor
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