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| Das EU-Beitrittsland Kroatien |
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Am 30.6.2011 wurden nach annähernd 6-jähriger Dauer die Beitrittsverhandlungen zwischen Kroatien und der EU abgeschlossen. Für Dezember 2011 ist die Unterzeichnung des Beitrittsvertrages vorgesehen; der Vollzug des Beitritts ist für den 1.7.2013 avisiert. Doch welche Rechtsordnung hat eigentlich das Land, das wir überwiegend aus dem Urlaub kennen, welche Staatsform hat es und wie ist die Staatsgewalt aufgebaut?
Zunächst einmal zur Staatsform: Kroatien ist eine parlamentarische Demokratie mit einer klassischen Gewaltenteilung zwischen dem Parlament (historische Bezeichnung: Sabor), der Regierung (kroatisch: Vlada) und der Gerichtsbarkeit (kroatisch: sudbena vlast).
Das Parlament besteht seit dem Jahr 2001 nurmehr aus einer Kammer und übt die gesetzgebende Gewalt aus. Die Parlamentsabgeordneten werden unmittelbar vom Volk für 4 Jahre gewählt.
Die Regierungsmitglieder werden von jener Person vorgeschlagen, welcher der Präsident das Mandat zur Regierungsbildung erteilt hat, und anschließend (analog zur deutschen Bundesregierung) in einer Vertrauensabstimmung vom Parlament bestätigt.
Die Gerichtsbarkeit in Zivil- und Strafsachen bilden die Amts- und Landgerichte sowie das Oberste Gericht (kroatisch: Vrhovni sud), welches das höchste kroatische Gericht darstellt. Die Zuständigkeit in Handelssachen obliegt in erster Instanz den Handelsgerichten, in der Berufung dem Hohen Handelsgericht (kroatisch: Visoki trgovački sud) sowie dem Obersten Gericht als Revisionsgericht. In Verwaltungsstreitigkeiten urteilt gegenwärtig lediglich das Verwaltungsgericht (kroatisch: Upravni sud), während für Verfassungsstreitigkeiten das Verfassungsgericht (kroatisch: Ustavni sud) zuständig ist. Hinzu kommt der direkt vom Volk für jeweils fünf Jahre gewählte Präsident (kroatisch: Predsjednik), der neben protokollarischen Funktionen auch konkrete Befugnisse in der Außen- und Sicherheitspolitik (wie etwa die auf Vorschlag der Regierung erfolgende Ernennung von Botschaftern und das Oberkommando über die Armee) hat, was ihn signifikant vom deutschen Bundespräsidenten unterscheidet.
Das kroatische Recht baut auf der kontinental-europäischen Rechtstradition des Römischen Rechtes auf. Grundlegender Akt ist die Verfassung vom 22.12.1990 (sog „Weihnachstsverfassung“, kroatisch: božićni ustav), welche neben den Grundrechten ua den Staatsaufbau und die Gewaltenteilung regelt.
Als einige wesentliche Rechtsquellen der drei Rechtsgebiete Zivilrecht, Strafrecht und öffentliches Recht sind zu nennen:
- das Schuldrechtsgesetz (kroatisch: Zakon o obveznim odnosima), das Gesetz über Eigentum und andere dingliche Rechte (kroatisch: Zakon o vlasništvu i drugim stvarnim pravima), das Erbschaftsgesetz (kroatisch: Zakon o nasljeđivanju) und das Familiengesetz (kroatisch: Obiteljski zakon); - das Strafgesetz (kroatisch: Kazneni zakon) und das Strafprozessgesetz (kroatisch: Zakon o kaznenom postupku); - das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz (kroatisch: Zakon o općem upravnom postupku) und das Gesetz über Verwaltungsprozesse (kroatisch: Zakon o upravnim sporovima).
Seine Gesetzgebung hat Kroatien während der EU-Beitrittsverhandlungen weitestgehend an den gemeinschaftlichen Besitzstand der EU angeglichen.
Anton Jukić, Zagreb
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