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„Auf keinen Fall ein flotter Spruch!“

Lebenslauf, Anschreiben, Vorstellungsgespräch – im Bewerbungsprozess lauern viele Hürden. Bewerbungsexperte Christian Püttjer verrät, was man tut, wenn im Bewerbungsgespräch das Handy klingelt, und warum es hilft, sich vorher im Spiegel selbst anzugrinsen. 

Wenn man Bewerbungsratgeber durchblättert, dann entsteht der Eindruck, dass überall die gleichen Tipps drinstehen. Kann man sich als Bewerber heute noch von der Konkurrenz abheben?
Ja, denn wichtiger als formale Dinge, die in den meisten Bewerbungsratgebern behandelt werden, ist es, das eigene Profil herauszustellen. Wenn ein Bewerber heute nachweisen kann, dass er in seinen Praktika oder im Referendariat Tätigkeiten ausgeübt hat, die sich mit dem Anforderungsprofil der Stellenanzeige decken, erhöhen sich seine Chancen.

Das bedeutet aber auch, dass meine Chancen sinken, wenn ich zu Beginn des Studiums noch nicht so recht weiß, was ich später genau machen will.
Wenn ich Mitte des Studiums überlege, welche Möglichkeiten ich habe, reicht das vollkommen. Es gibt ja immer zwei Möglichkeiten: Entweder ich gehe ins Studium und lege meinen Fokus auf gute Noten, oder ich merke nach einer gewissen Zeit, dass meine Noten lediglich durchschnittlich sind, und versuche dieses Manko durch Praktika in Anwaltskanzleien, Versicherungen oder Wirtschaftsunternehmen auszugleichen. Neulich war ein junger Jurist bei mir, der trotz schlechter Examensnote den Einstieg in den Beruf geschafft hat, weil er während des Studiums schon bei Unternehmensverbänden ausgeholfen hatte.

Gibt es weitere Trends, die man als Jurist bei der Bewerbung beachten sollte? Es gibt heute drei große Blöcke: die fachliche, die soziale und die methodische Kompetenz. Die ersten zwei kennt jeder, aber die Methodik ist ein neuer Trend. Die Frage lautet: Schafft es der Bewerber, sein Wissen auch in Handlung umzusetzen? Man könnte das auch als „Macherqualitäten“ bezeichnen. 

Und wie erlange ich diese Macherqualitäten?
Über Praktika und Referendariatsstationen. Kann ich nachweisen, dass mir in dieser Zeit bereits Verantwortung übertragen wurde, bin ich im Vorteil. Es müssen gar keine ganz großen Projekte sein, oft zeigen die kleinen Dinge viel besser, dass man fähig war, das Tagesgeschäft zu bewältigen. Diese Macherqualitäten sind viel wichtiger, als man denkt.

Auch wichtiger als eine gute Examensnote?
Das kommt darauf an. Im Staatsdienst oder bei sehr noblen Kanzleien spielt die Note nach wie vor eine große Rolle. Aber gerade angesichts der Tatsache, dass immer noch sehr wenige Juristen Praktika machen oder fähig sind, ihre Referendariatsstellen inhaltlich richtig darzu-  stellen, kann man sich dadurch von anderen sehr gut abheben.

Wie schaffe ich es, mich schon in der schriftlichen Bewerbung abzuheben?
Das ist schwierig, weil noch immer die goldene Regel gilt, dass ein Anschreiben nicht länger als eine Seite sein sollte. Allerdings hat das Anschreiben besonders bei Juristen eine große Bedeutung: Es zeigt, ob sich ein Bewerber ausdrücken kann. Eine bessere Möglichkeit, sich darzustellen, liegt im Lebenslauf. Der darf ruhig zweieinhalb Seiten lang sein und sollte unbedingt tätigkeitsbezogen sein.

Gibt es denn einen Lebenslauf, der nicht tätigkeitsbezogen ist?
„Tätigkeitsbezogen“ heißt hier, dass ich nicht nur meinen Praktikumsgeber oder meine Referendariatsstation hinschreibe, sondern auch drei bis vier Tätigkeiten, die ich während dieser Zeit gemacht habe. Und zwar jene, die auch für die Stelle wichtig sein könnten, auf die ich mich bewerbe. Viele Bewerber machen den Fehler, dass sie einen Universallebenslauf verwenden und nur das Anschreiben auf die jeweilige Stelle anpassen.

Wie schaffe ich es, die Schlagwörter aus der Stellenanzeige aufzugreifen, ohne dabei durchschaubar zu wirken?
Viele Bewerber fixieren sich zu stark auf die Bewerbervoraussetzungen, die in den Stellenanzeigen oft am Schluss stehen. Wenn es da heißt, dass ein Bewerber mit guten Noten gesucht wird, der Praxiserfahrung hat und teamfähig ist, wird oft nur wörtlich abgeschrieben: „Ja, ich habe gute Noten, bin praxiserfahren und bringe Teamfähigkeit mit.“ Als Jurist würde ich sagen: Das ist zwar notwendig, aber nicht hinreichend.

Wann ist es denn hinreichend?
Wenn man sich aus der Stellenausschreibung all jene Aufgaben heraussucht, mit denen man schon einmal während des  Praktikums oder des Referendariats zu tun hatte. Sie merken: Ich spiele wieder auf den Trend der methodischen Kompetenz an. Je mehr Aufgaben ich herausstellen kann, desto höher ist meine Chance auf die Stelle.

Die Anforderungen in Stellenanzeigen sind oft einschüchternd. Warum fordern Unternehmen stets den perfekten Bewerber, den es in der Regel gar nicht gibt?
Der Sinn ist die Abschreckung. Denn wer sich schon von einer Stellenanzeige abschrecken lässt, wird im Beruf nicht selbstbewusst auftreten und ist für das Unternehmen uninteressant. Man sollte aber wissen, dass es sogenannte Mussund Kann-Anforderungen gibt, die es zu unterscheiden gilt. Kann-Anforderungen erkennt man an Formulierungen wie „Es wäre wünschenswert“ oder „Von Vorteil wäre, dass …“ – Punkte, die man nicht unbedingt erfüllen muss.

Zurück zum Bewerbungsgespräch: Muss ich mich tatsächlich auf Standardfragen vorbereiten wie: „Nennen Sie drei Ihrer Stärken und drei Ihrer Schwächen“?
So fragt heute kaum ein Personalchef mehr, er würde diese Fragen wohl eher so formulieren: „Wo sehen Sie den Kern Ihrer Qualifikation?“ Oder: „In welchem Bereich sehen Sie Entwicklungsbedarf?“
Wie antworte ich auf solche Fragen am besten?
Der Trend geht dahin, dass Bewerber nicht abstrakt antworten sollten. „Nicht abstrakt“ würde bei dieser Frage bedeuten, dass man für seine Stärken auch Belege liefern kann, um glaubwürdig zu wirken. Ideal ist es, wenn der Bewerber nicht nur sagt: „Ich bin teamfähig“, son-  dern zusätzlich immer auch ein „So habe ich zum Beispiel bereits …“ anfügen kann.
Ich versuche es mal: „Ich bin teamfähig. So habe ich zum Beispiel jahrelang in einer Fußballmannschaft gespielt.“
Das wäre ein Fehler, der leider oft gemacht wird. Früher hätte diese Antwort gereicht, aber heute ist es sehr wichtig, dass die Antworten berufsbezogen sind. Ich sollte also ein Beispiel aus Praktikum oder Referendariat bringen. Wenn es da nichts gibt, sollte ich erst nach einem Beispiel aus dem Studium suchen, bevor ich ins Private gehe.

Welche Fehler sollte man noch vermeiden?
Es ist immer wieder erstaunlich, welche Fotos manche Bewerber schicken: mit Freundin, mit Motorrad, mit Surfbrett. Beim Bewerbungsgespräch selbst sollte der Bewerber darauf achten, dass er seine Körpersprache im Griff hat, dass er sich zum Beispiel nicht ständig an die Nase fasst oder anfängt, mit dem Kugelschreiber zu klicken. Und das Handy sollte natürlich ausgeschaltet sein.

Wie reagiere ich, falls es doch mal klingelt – flotter Spruch oder Entschuldigung?
Auf keinen Fall ein flotter Spruch! Humor geht meistens schief. Man sollte sich höflich entschuldigen, das Handy rausholen, den Anrufer wegdrücken und ausschalten.

Muss ich tatsächlich Angst haben, dass der Personaler mein Facebook- Profil nach peinlichen Fotos durchforstet?
Eher nein, gegoogelt wird nur in seltenen Fällen. Aber falls doch, dürfte es gerade bei Juristen nicht so gut ankommen, wenn Sie über StudiVZ Flashmobs organisiert haben. Insgesamt halte ich die Gefahr aber für eher gering, die Mühe ist einfach zu groß. 

Angenommen, in zwei Minuten beginnt mein Bewerbungsgespräch: Welchen Tipp würden Sie mir auf die Schnelle noch mit auf den Weg geben?
Oh, da gibt es zwei Tipps.
Sie haben fünf Minuten. Wenn Sie sich beeilen, dann schaffen Sie auch zwei.
Zum einen würde ich Ihnen raten, noch einmal sorgfältig die Inhalte der Stellenanzeige und Ihres eigenen Lebenslaufs zu lesen. Es ist wichtig, inhaltlich sicher zu sein und die wichtigen Begriffe draufzuhaben. Die Vorbereitung auf ein Vorstellungsgespräch ist also wie das Auswendiglernen von Vokabeln. Mein zweiter Tipp hat mit der körperlichen Nervosität vor einem Bewerbungsgespräch zu tun: Kurz auf die Toilette verschwinden, Krawatte richten und zwanzig Sekunden lang in den Spiegel gucken und grinsen. Einfach nur die Mundwinkel hochziehen, man muss nicht mal fröhlich sein. Das ist der absolut beste Last-Minute- Tipp. Durch die Grins-Mimik des Spiegelbilds verwirrt man das Gehirn, und es gibt eine hormonelle Verschiebung in Richtung Ausgeglichenheit. 


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  Die Bewerbungsratgeber von Christian Püttjer erscheinen im Campus Verlag. Am 17.11.2009 gab Christian Püttjer im Rahmen einer C.F. Müller-Veranstaltung in der Hamburger Buchhandlung Boysen & Mauke  Bewerbungstipps für Jurastudierende.

 

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